02.04.2008 - 5.10 Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuer...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat der Vorlage zugestimmt; der Ausschuss für Finanzen hat die Vorlage abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam  (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:

 

  1. § 4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

Für jeweils einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst wird.

 

  1. Die Änderung gilt rückwirkend ab  1. Januar 2008.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.