07.05.2008 - 3.5 Luftreinhalte- und Aktionsplan Landeshauptstadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat der Vorlage mit einer Ergänzung zugestimmt, der sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen angeschlossen hat:

 

Punkt 1. wird ergänzt:

Dabei behält sich die Stadtverordnetenversammlung das Recht vor, in weiteren Verfahrensschritten über einzelne Maßnahmenvorschläge des vorliegenden Planes gesondert zu entscheiden.

 

 

Ergänzungsantrag:

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler:

 

Punkt 3 wird ergänzt durch:

Dazu hat der Oberbürgermeister jeweils mit dem Haushaltsentwurf  den Vorschlag für die im Folgejahr geplanten Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft empfohlene  Ergänzung des Punktes 1 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam (Stand: 9.November 2007) mit den Empfehlungen zur Luftschadstoffminderung hinsichtlich der Grenzwerteinhaltung gemäß § 22  BimschV als Handlungsgrundlage zu, vorbehaltlich der Übereinstimmung mit den bereits gefassten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sicherung der finanziellen Mittel einschließlich notwendiger Förderanteile.

Dabei behält sich die Stadtverordnetenversammlung das Recht vor, in weiteren Verfahrensschritten über einzelne Maßnahmenvorschläge des vorliegenden Planes gesondert zu entscheiden.

         

2.      Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und die Wertungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen gemäß Abwägungsbericht werden zur Kenntnis genommen.

 

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans vorbehaltlich der finanziellen Möglichkeiten gemäß gegenwärtiger Haushaltsplanung und Bereitstellung der notwendigen Förderanteile schrittweise umzusetzen.

Dazu hat der Oberbürgermeister jeweils mit dem Haushaltsentwurf  den Vorschlag für die im Folgejahr geplanten Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen