07.05.2008 - 4.25 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt. Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Änderung  zugestimmt, gegen die sich kein Widerspruch erhebt.

 

Der Punkt 3. ist in der 2. Zeile wie folgt zu ändern: 

Der Beschlusstext der DS 08/SVV/0432 wird mit der Änderung im Punkt 3, 2. Zeile, „... die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an Schulen in Potsdam unterrichtet werden, ...“

 

 

In der Diskussion erinnert die Stadtverordnete Müller, Fraktion DIE LINKE, an ihre Bitte im Hauptausschuss am 30. April 2008 bezüglich der rechtlichen Prüfung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, da der Antrag der Verwaltung nicht auf der Tagesordnung  des Hauptausschusses gestanden habe. 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner  weist darauf hin, dass kein Problem mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz gesehen werde.

 

Die Aussage von Herrn Exner ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Landeshauptstadt Potsdam stellt für Kinder einkommensschwacher Eltern an Schultagen vergünstigtes und in besonderen Härtefällen kostenloses Schulessen zur Verfügung.

 

2.      Der Eigenanteil der Berechtigten für das vergünstigte Schulessen soll 1 € pro Portion nicht übersteigen.

 

3.      Berechtigte im Sinne dieses Beschlusses sind insbesondere Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an Schulen in Potsdam unterrichtet werden, deren Eltern Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem AsylbLG (Leistungsempfänger) und Familien mit ähnlich niedrigen Einkommen („Niedriglohnempfänger“).

 

4.      Darüber hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, aus dem in besonderen Härtefällen nach Entscheidung des jeweiligen Schulleiters/ der jeweiligen Schulleiterin kostenloses Essen zur Verfügung gestellt wird.

 

5.      Die Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung ist entsprechend aufzuheben bzw. zu überarbeiten. Sie wäre unter Beachtung des vom Land vorgesehenen Sozialfonds mit den entsprechenden Verfahrensregeln im Juli vorzulegen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 7 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

Reduzieren

Anlagen