07.05.2008 - 5.34 Erste Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzun...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0418 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die erste Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzung „Jägervorstadt“ wird gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entsprechend Anlage 1 beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage