07.05.2008 - 5.32 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.32
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in
den Hauptausschuss sowie in alle Ortsbeiräte.
Der
Stadtverordnete Lehmann bringt anschließend nachfolgend aufgeführte Ergänzungsanträge der Fraktion
CDU ein:
zu Anlage 1/2. Entwicklungsleitlinien
- Im 1. Anstrich / 2. Absatz soll der erste Satz
lauten:
Die Verwaltung wird dazu bis zum 31.12.2009 ...
- Im 2.
Anstrich sollen der 1. und 2. Satz lauten:
Ende 2009 sind die Erfolgsaussichten beider
Entwicklungsansätze hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit
zu evaluieren, Konfliktpotenziale für eine Entscheidung aufzubereiten und die Ergebnisse
öffentlich zu machen.
Sollten Ende 2009 keine oder
nur geringe Chancen zur Realisierung der Entwicklungsansätze erkennbar sein und
sollte zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein, dass trotz der dann realisierten und der vorliegenden
Planungsvorhaben zur Schaffung neuer Einzelhandelsflächen die gesamte
Einzelhandelsverkaufsfläche in Potsdam (entsprechend der Tabelle 11 auf Seite
53 des Einzelhandelskonzeptes Potsdam) immer noch unter 2,000 qm pro Einwohner
liegt, dann wird gemäß Leitlinie 3 verfahren.
Wenn Ende 2009 jedoch erkennbar ist, dass durch die
realisierten und die aktuellen Planungsvorhaben
die Einzelhandelsverkaufsflächen im gesamten Planungsgebiet Potsdam (entsprechend
der Tabelle 11 auf Seite 53 des Einzelhandelskonzeptes Potsdam) pro Einwohner über 2,000 qm liegen, dann werden
zusätzliche Verkaufsflächen nur noch in der Einkaufsinnenstadt Potsdam
und im Stadtteilzentrum Babelsberg zugelassen.
zu 4. Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche -
Stadtteilzentrum
Babelsberg
Der
kartierte Versorgungsbereich
sollte räumlich erweitert werden
und den Weberpark zwischen
Alt Nowawes und Tuchmacherstraße mit einschließen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 08/SVV/0415 – mit den o. g. Änderungsanträgen der Fraktion CDU – in
den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in den Hauptausschuss sowie in alle
Ortsbeiräte wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
- Das
„Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (s. Anlage 2) ist
als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt
Potsdam für den Zeitraum bis 2015 anzuwenden.
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen,
insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen
Städtebaurechts.
Dazu sind die in Anlage 1 herausgehobenen Entwicklungsleitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.