07.05.2008 - 5.32 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in den Hauptausschuss sowie in alle Ortsbeiräte.

 

Der Stadtverordnete Lehmann bringt anschließend  nachfolgend aufgeführte Ergänzungsanträge der Fraktion CDU ein:

 

zu Anlage 1/2.  Entwicklungsleitlinien

- Im 1. Anstrich / 2. Absatz soll der erste Satz lauten:
 
Die Verwaltung wird dazu bis zum 31.12.2009 ...

 

- Im 2. Anstrich sollen der 1. und 2. Satz lauten:

Ende 2009 sind die Erfolgsaussichten beider Entwicklungsansätze hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu evaluieren, Konfliktpotenziale für eine Entscheidung aufzubereiten und die Ergebnisse öffentlich zu machen.

Sollten Ende 2009 keine oder nur geringe Chancen zur Realisierung der Entwicklungsansätze erkennbar sein und sollte zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein, dass trotz der dann realisierten und der vorliegenden Planungsvorhaben zur Schaffung neuer Einzelhandelsflächen die gesamte Einzelhandelsverkaufsfläche in Potsdam (entsprechend der Tabelle 11 auf Seite 53 des Einzelhandelskonzeptes Potsdam) immer noch unter 2,000 qm pro Einwohner liegt, dann wird gemäß Leitlinie 3 verfahren.

Wenn Ende 2009 jedoch erkennbar ist, dass durch die realisierten und die aktuellen Planungsvorhaben die Einzelhandelsverkaufsflächen im gesamten Planungsgebiet Potsdam (entsprechend der Tabelle 11 auf Seite 53 des Einzelhandelskonzeptes Potsdam) pro Einwohner über 2,000 qm liegen, dann werden zusätzliche Verkaufsflächen nur noch in der Einkaufsinnenstadt Potsdam und im Stadtteilzentrum Babelsberg zugelassen.

 

zu 4.    Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche -

Stadtteilzentrum Babelsberg

Der kartierte Versorgungsbereich  sollte räumlich erweitert werden  und  den Weberpark zwischen Alt Nowawes und Tuchmacherstraße mit einschließen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0415 – mit den o. g. Änderungsanträgen der Fraktion CDU – in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in den Hauptausschuss sowie in alle Ortsbeiräte wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

  1. Das „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (s. Anlage 2) ist als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum bis 2015 anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts.
    Dazu sind die in Anlage 1 herausgehobenen Entwicklungsleitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.

 

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