07.05.2008 - 5.36 Aufstellung des Bebauungsplans "Havelufer/Alte ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 06.05.2008) als TISCHVORLAGE ausgereicht.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten  für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordneter Dr. Seidel beantragt namens der Fraktion SPD folgende Ergänzung des Beschlusstextes:

Vorzeitige Baugenehmigungen  nach § 33 (3) BauGB sollen in diesem Verfahren nicht erteilt werden. Im Verfahrensablauf sind die im Fachausschuss getroffenen Festlegungen insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadtverordnetenversammlung zu beachten.

Die Rahmenbedingungen der Ausschreibung zum Investorenauswahlverfahren für das Baufeld sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens derFraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Beim Verkauf der Grundstücke ist vertraglich zu sichern, dass kein Bauantrag gestellt wird, bevor formelle und materielle Planreife besteht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SV/0420 – mit den o. g. Ergänzungsanträgenin den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“, SAN P 13.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden. Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage