07.05.2008 - 5.40 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Golm.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Gegen den Antrag des Stadtverordneten Schüler, Fraktion Bündnis 90/ in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft Die Grünen, diese Vorlage ebenfalls zu überweisen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0426 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Ortsbeirat Golm wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage