07.05.2008 - 5.38 Vorschlagsliste der Schöffen am Landgericht Pot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass die Zustimmung der qualifizierten Mehrheit gemäß § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlich ist.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen am Landgericht Potsdam und Amtsgericht Potsdam für die Amtsperiode ab dem 01. Januar 2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 42 Ja-Stimmen angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen