07.05.2008 - 5.33 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08VV/0417 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96  „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (s. Anlage 2)

 

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Anlagen zur Vorlage