07.05.2008 - 5.61 Uferweg Wasserwerk Leipziger Straße

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat gibt keine Empfehlung ab; er erwartet seitens der Verwaltung eine Aussage zur Fristenregelung (Möglichkeit einer Ausschussüberweisung bzw. sofortige Abstimmung).

 

Entsprechend den Informationen der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz sei eine sofortige Abstimmung nicht erforderlich; mit der o. g. DS werde mitgeteilt, dass die Eigentümerin der Fläche Südliche Speicherstadt sich zur Umsetzung des Beschlusses vom 05.03.08 bereiterklärt habe. Unter Beachtung der in der Vorlage genannten Prämissen und der verbindlichen Erklärung der Landeshauptstadt bis zum 15.06.08, den Uferweg bis zum 31.12.2015 herzustellen und für die öffentliche Nutzung freizugeben, können Details bis zum 15.06.08 in den Fachausschüssen beraten werden.

 

Abstimmung:

Die von den Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, und Lehmann, Fraktion CDU, vorgeschlagene Überweisung der DS 08/SV/0456 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

  

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über ihr Grundstück an der Leipziger Straße zustimmt und eine Neufestlegung der Wasserschutzzonen die rechtliche Möglichkeit hierfür eröffnet, garantiert die Landeshauptstadt Potsdam den Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt verbindlich, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks an der Leipziger Straße herzustellen und für eine öffentliche Nutzung freizugeben (s. Anlagen)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3735&TOLFDNR=46547&selfaction=print