07.05.2008 - 5.62 Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauun...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0459 in  den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

2.      Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ mit seinem  räumlichen Geltungsbereich wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Anlagen zur Vorlage