07.05.2008 - 5.63 Förderung freier Träger und Institutionen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.63
- Zusätze:
- Mitglieder Kulturausschuss
- Datum:
- Mi., 07.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der
Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, gibt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete
für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner informiert habe, dass auf Grund
der Bewirtschaftungsregeln bestimmte
Gruppierungen von Bewirtschaftungssperren von vornherein ausgenommen
seien. Dazu gehören u. a. Aufwendungen und Auszahlungen der Doppikkonten Kulturförderung,
Einrichtungen freier Träger und
Zuschüsse an freie Träger und Vereine.
Namens
der Antragsteller erklärt der Stadtverordnete Kapuste, dass mit der Aufnahme
seiner Ausführungen in die Niederschrift die DS 08/SVV/461 als erledigt
angesehen wird.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsstelle "Betriebskostenzuschüsse freie Träger" und die Haushaltsstelle "Förderung von Personalstellen bei freien Trägern" von möglichen Bewirtschaftungssperren ausgenommen werden.