07.05.2008 - 5.63 Förderung freier Träger und Institutionen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, gibt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner informiert habe, dass auf Grund der Bewirtschaftungsregeln bestimmte  Gruppierungen von Bewirtschaftungssperren von vornherein ausgenommen seien. Dazu gehören u. a. Aufwendungen und Auszahlungen der Doppikkonten Kulturförderung, Einrichtungen freier Träger und  Zuschüsse an freie Träger und Vereine.

 

Namens der Antragsteller erklärt der Stadtverordnete Kapuste, dass mit der Aufnahme seiner Ausführungen in die Niederschrift die DS 08/SVV/461 als erledigt angesehen wird. 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsstelle "Betriebskostenzuschüsse freie Träger" und die Haushaltsstelle "Förderung von Personalstellen bei freien Trägern" von möglichen Bewirtschaftungssperren ausgenommen werden.

 

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