04.06.2008 - 4.9 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
vertagt
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Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Rücküberweisung in den Ortsbeirat Golm sowie in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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