Der
Ältestenrat hat sich dazu verständigt, die nachfolgenden Mitteilungsvorlagen möglichst
ohne Ausschussüberweisung zur Kenntnis zu nehmen; wennBedarf einer weiteren Beratungin den Ausschüssen bestehe, ist dies
ohnehin möglich.
Gegen
diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.