02.07.2008 - 4.2.2 Lockerung Sortimentsbeschränkung Bahnhofspassagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist vorbehaltlich der planungsrechtlich gebotenen Abwägung schrittweise zu lockern.

 

Vorrangig sollen die Sortimente

 

-          Babybekleidung (als Nebensortiment zu Spielwaren) auf einer Großfläche,

-          Schuhdiscounter,

-          Geschenke,

-          ca. 4 – 5 Textilanbieter,

-          Schreibwaren,

-          Uhren und Schmuck

 

zugelassen werden.

 

Als erster Schritt soll die Zulassung einzelner Sortimente durch eine Befreiung von den Festsetzungen geprüft werden.

 

Die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung (Sortimente und Umfang) ist in Abhängigkeit von den Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt und Babelsberg zu treffen.

 

Das Planverfahren ist nach der Abschätzung der Potenziale in der Innenstadt und Babelsberg (Ende 2008) unverzüglich einzuleiten.  

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Anlagen