02.07.2008 - 4.3 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat folgendem geänderten Beschlusstext zugestimmt:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.      Die Begründung ist entsprechend anzupassen.

 

3.      Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.

 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

5.      Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen.

 

Abstimmung:

Der vom o. g. Ausschuss empfohlene geänderte Beschlusstext wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die finanzielle Auswirkungen zu 4. sind wie folgt zu ergänzen:

Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2008 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.           

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung der finanziellen Auswirkungen werden

 

mit  Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage mit der Empfehlung zugestimmt, als Punkt 6.   anzufügen:

Infolge des Umlegungsverfahrens sollte die B-Plan 100  Fläche – A 9 -  zeitnah durch

die Verwaltung erworben werden, das es sich um die gleichen Flurstücke handelt. 

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung des Beschlusstextes um einen 6. Punkt wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

In der Diskussion hinterfragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg zu den Punkten 3. bis 5. die Angemessenheit des Umlegungsverfahrens.

Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Fenz ist entsprechend der Bitte der Fraktion DIE LINKE wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Der Redebeitrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.      Die Begründung ist entsprechend anzupassen.

 

3.      Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.

 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

5.      Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen.

 

  1. Infolge des Umlegungsverfahrens sollte die B-Plan 100  Fläche – A 9 -  zeitnah durch die Verwaltung erworben werden, das es sich um die gleichen Flurstücke handelt. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen