02.07.2008 - 5.1 Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zurückgezogen
Der Ausschuss
für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage abgelehnt.
Den
Stadtverordneten wurde als TISCHVORLAGE eine geänderte Fassung
ausgereicht, die von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE
eingebracht wird und die den Wortlaut
hat:
In der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Vereinbarung zwischen Empfängern von Grundsicherung, die in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind und dem örtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.
Inhalt
der Vereinbarung ist:
Grundsicherungsempfängern
werden die Kosten für das Mittagessen mit dem auszuzahlenden
Grundsicherungsbetrag verrechnet.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist in der Septembersitzung 2008 über die Umsetzung
zu berichten.
Entsprechend den anschließenden Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz E. Müller bedeute dieser Antrag, dass seitens der Verwaltung der Anteil der Kosten für die Mittagsversorgung im Rahmen der Grundsicherung abgezogen werden solle; der nur mit zusätzlichen Personalressourcen zu leistende Verwaltungsaufwand liege somit nicht bei den Trägern der Behindertenwerkstätten, sondern bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialbereiches.
Frau E. Müller gibt eine aktuelle Information zur Kenntnis, dass auf Grund des Schiedsstellenspruchs mit den Trägern im Rahmen der Kostensatz-Vereinbarung verhandelt werde, dass dieser Aufwand im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung geregelt werden soll.
Mit der Aufnahme der o. g.
Informationen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und
Umweltschutz Frau E. Müller in die Niederschrift wird die DS 08/SVV/0113
von der Antragstellerin zurückgezogen.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kosten für das Mittagessen behinderter
Beschäftigter in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist nicht aus
dem Sachkostenpaket für die Eingliederungshilfe (§ 136 Abs.1 u. 2 SGB IX i.V.m.
§§ 42 Abs.2 u.54 Abs.1 SGB XII) herauszulösen, da die Tätigkeit in einer WfbM
nicht allein die Fertigkeit im Arbeitsleben, sondern auch die soziale
Kompetenz, Alltagsfertigkeiten und Gemeinschaftssinn fördern soll.