02.07.2008 - 5.27 Kapelle im Augustastift

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Kultur und für Finanzen haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Kapelle im Augustastift für eine öffentliche Nutzung als Teil der Gedenkstätte Leistikowstraße zugänglich gemacht werden kann.

 

Dabei ist die Möglichkeit des Erwerbs und der Finanzierung gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu erörtern.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen