02.07.2008 - 6.23 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c "See...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0623 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

 

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Anlagen zur Vorlage