10.09.2008 - 6.10 Einrichtung einer zentralen Prüfstelle Zuwendun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Antragstellerin hat im Hauptausschuss auf Grund der dort gegebenen Informationen die Vorlage als erledigt angesehen.

 

Entsprechend den Informationen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner sei bezüglich der einheitlichen Anwendung und Prüfung von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen Fortbildungen und Schulungen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt vorgesehen. Er empfiehlt, auf die  Einrichtung einer zentralen Prüfstelle beim Rechnungsprüfungsamt zu verzichten. 

 

Mit der Aufnahme der Ausführungen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner in die Niederschrift erklärt die Antragstellerin Fraktion DIE LINKE, dass sich die DS 08/SVV/0590 erledigt hat.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung der Einrichtung einer zentralen Prüfstelle beim Rechnungsprüfungsamt beauftragt. Ziel dieser Prüfstelle soll die einheitliche Anwendung und Prüfung von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen sein.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis der Prüfung im September 2008 schriftlich mitzuteilen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3738&TOLFDNR=48730&selfaction=print