10.09.2008 - 4.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c "See...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Empfehlung zugestimmt, der sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen angeschlossen hat:

 

Ergänzung als Punkt 3.

Die endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.

Zuvor soll das Flurstück 243 nicht verkauft werden.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen   empfiehlt im Weiteren folgende redaktionelle Änderung:

  S. 17  TF 2, 1. Satz und Planzeichnung

Statt der Formulierung "Auf den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Festsetzung (G)" soll die Formulierung "Im Allgemeinen Wohngebiet" verwendet werden.

 

Abstimmung:

Die o. g. redaktionelle Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.      Die endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.

      Zuvor soll das Flurstück 243 nicht verkauft werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen