10.09.2008 - 7.46 Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde den Stadtverordneten mit der Mitteilungsvorlage, DS 08/SVV/0652, ausgereicht. Der Lärmaktionsplan (Stand Juli 2008) wurde den Fraktionen je einmal zur Verfügung gestellt.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Die DS 08/SVV/0846 wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingereicht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Punkt 1. ist am Ende des Satzes wie folgt zu ergänzen:

 

„... sowie vorbehaltlich nötiger Aktualisierungen, Fortschreibungen und Änderungen einzelner Maßnahmen.“

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Kümmel beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Der Punkt „Abwägung der Anregungen und Hinweise Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist  um einen Punkt 68. zu ergänzen:

 

Im Maßnahmenkonzept wird unter 5.1 „Schallschutzwände oder Geländeprofilierung“ ergänzt „Nuthestr. (südliche Turmstraße)“ und „Brücke der Nuthestr. über Neuendorfer Str.“.

 

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller erklärt, dass die o. g. Ergänzungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der SPD von der Verwaltung übernommen und entsprechend in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam (Stand: Juli 2008) mit den Empfehlungen zur Lärmminderung  hinsichtlich der im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf der Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz zu, vorbehaltlich der Übereinstimmung mit den bereits gefassten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sicherung der finanziellen Mittel einschließlich notwendiger Förderanteilen sowie vorbehaltlich nötiger Aktualisierungen, Fortschreibungen und Änderungen einzelner Maßnahmen.

 

2.      Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und die Wertungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen gemäß Abwägungsbericht werden zur Kenntnis genommen.

 

3.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen zu untersetzen. Der Lärmaktionsplan ist bei bedeutsamer Entwicklung für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung, zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Punkt „Abwägung der Anregungen und Hinweise Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist  um  einen Punkt 68. zu ergänzen:

 

Im Maßnahmenkonzept wird unter 5.1 „Schallschutzwände oder Geländeprofilierung“ ergänzt „Nuthestr. (südliche Turmstraße)“ und „Brücke der Nuthestr. über Neuendorfer Str.“.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen