10.09.2008 - 7.46 Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.46
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Datum:
- Mi., 10.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde den Stadtverordneten mit der Mitteilungsvorlage, DS 08/SVV/0652, ausgereicht. Der Lärmaktionsplan (Stand Juli 2008) wurde den Fraktionen je einmal zur Verfügung gestellt.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen
sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.
Die DS 08/SVV/0846 wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingereicht.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:
Punkt 1. ist am Ende des Satzes wie folgt zu ergänzen:
„... sowie vorbehaltlich nötiger Aktualisierungen,
Fortschreibungen und Änderungen einzelner Maßnahmen.“
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Kümmel beantragt namens der Fraktion SPD:
Der Punkt
„Abwägung der Anregungen und Hinweise Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist um einen Punkt 68. zu ergänzen:
Im
Maßnahmenkonzept wird unter 5.1 „Schallschutzwände oder Geländeprofilierung“
ergänzt „Nuthestr. (südliche Turmstraße)“ und „Brücke der Nuthestr. über
Neuendorfer Str.“.
Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller erklärt, dass die o. g. Ergänzungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der SPD von der Verwaltung übernommen und entsprechend in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt
Potsdam (Stand: Juli 2008) mit den Empfehlungen zur Lärmminderung hinsichtlich der im Rahmen der
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf der Grundlage des § 47d Abs. 1
Bundesimmissionsschutzgesetz zu, vorbehaltlich der Übereinstimmung mit den
bereits gefassten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sicherung
der finanziellen Mittel einschließlich notwendiger Förderanteilen sowie
vorbehaltlich nötiger Aktualisierungen, Fortschreibungen und Änderungen einzelner Maßnahmen.
2.
Das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und die Wertungsvorschläge zu den
eingegangenen Anregungen gemäß Abwägungsbericht werden zur Kenntnis genommen.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes durch
konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen
Voraussetzungen zu untersetzen. Der Lärmaktionsplan
ist bei bedeutsamer Entwicklung für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle
fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung, zu überprüfen und gegebenenfalls
zu überarbeiten.
Weiterhin
beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Der
Punkt „Abwägung der Anregungen und Hinweise Öffentlichkeitsbeteiligung“
ist um einen Punkt 68. zu ergänzen:
Im
Maßnahmenkonzept wird unter 5.1 „Schallschutzwände oder Geländeprofilierung“
ergänzt „Nuthestr. (südliche Turmstraße)“ und „Brücke der Nuthestr. über
Neuendorfer Str.“.
Anlagen zur Vorlage
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