23.01.2008 - 2.4 Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 23.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Bildung, Kultur und Sport
- Beschluss:
- vertagt
Frau Fischer verweist auf die vollzogene Einbringung in der SVV.
Frau Schulze fragt, auf welcher Grundlage der enorme Preisanstieg
erfolgte und warum das Angebot der
Wohnheimnutzung nur noch mit Frühstück erfolgt.
Frau Ewers informiert, dass im neuen Gebäude andere räumliche Bedingungen gegeben sind. Aus
hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel in die Zimmer mitgenommen
werden. Deshalb gebe es das Frühstücksangebot. Die Gebühren sind auf der
Grundlage von § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg
unter Berücksichtigung der ansatzfähigen Kosten, die für das neue Objekt zu
erwarten sind, kalkuliert.
Frau Schödensack, Fachbereich Schule und Sport, ergänzt, dass im
alten Wohnheim rund 200 Plätze zur Verfügung standen, die das ganze Jahr zur
Nutzung angeboten wurden, aber nur etwa zur Hälfte ausgelastet waren.
Dementsprechend konnten auch Gäste aufgenommen werden. Im neuen Wohnheim stehen
110 Plätze für die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden der Potsdamer
Oberstufenzentren zur Verfügung, auf welche die Kosten umgelegt wurden.
Frau Schulze bringt folgenden Änderungsantrag zu DS 07/SVV/1038 der
Fraktion DIE LINKE ein:
- § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Streichung der Worte „mit Teilverpflegung“.
Neu: „(1) Die Landeshauptstadt Potsdam stellt Schülerinnen und
Schülern sowie Auszubildenden, die ein Oberstufenzentrum der Landeshauptstadt
Potsdam besuchen und deren Wohnsitz sich nicht in Potsdam befindet, gemäß § 99
Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG eine Unterkunft im Wohnheim der Oberstufenzentren der
Landeshauptstadt Potsdam, Bisamkiez 107-111 in Potsdam bereit.“
- § 5 wird wie folgt geändert:
Streichung des Satzes: „Die Gebühr beinhaltet die Versorgung mit einer
Frühstücksmahlzeit.“
a) Absatz 1
erhält folgende Fassung
Neu: “Der Gebührenmaßstab ist die jeweilige Nutzungsdauer durch
die in Anspruch genommene Belegungsart (1-Bett-, 2-Bett- und 4-Bettzimmer). Die
Verpflegung Frühstück und Abendbrot kann auf Wunsch in Anspruch genommen
werden. In diesem Fall ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.“
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Neu:
(2) Für den in § 1 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Personenkreis
gelten folgende Gebühren:
Unterkunft
im |
Gebühr/Person pro Tag |
Gebühr/Person pro Monat |
Gebühr Frühstück/ Abendessen Person/Portion |
1-Bett-Zimmer |
8,00 € |
160,00 € |
je 2,50 € |
2-Bett-Zimmer |
5,00 € |
100,00 € |
|
4-Bett-Zimmer |
4,00 € |
80,00 € |
c) erhält folgende Fassung:
Neu:
(3) für den in § 1 Abs. 4 bezeichneten Personenkreis gelten
folgende Gebühren:
Unterkunft
im |
Gebühr/Person/Tag |
Gebühr Frühstück/Abendessen Person/Portion |
1-Bett-Zimmer |
13,50 € |
je 2,50 € |
2-Bett-Zimmer |
12,00 € |
|
4-Bett-Zimmer |
9,00 € |
Es schließt sich die Diskussion an.
Frau Drohla erklärt, dass Schüler aus Bundesfachklassen den Gästepreis
zahlen und keine Zuschüsse bekämen. Es müsse abgesichert sein, dass Schüler
ihre Ausbildung durchführen können. Die Gebühren seien zu hoch.
Herr Kümmel stellt nicht in Frage, dass die Kosten richtig errechnet
wurden merkt aber an, dass das 1-Bett-Zimmer so teuer ist wie eine
1-Raum-Wohnung. Es dürfe nicht passieren, dass Auszubildende die Ausbildung
nicht wahrnehmen können, weil die Wohnheimkosten zu hoch seien. Er schlägt vor,
die Vorlage in den Fraktionen zu diskutieren.
Frau Fischer nimmt das Angebot auf, in die Fraktionen zu kommen. Dort
könne man vertiefend auf Fragen eingehen. Sie teilt weiter mit, dass in der
Gebühr Reinigung, Bettwäsche, pädagogisches Personal etc. enthalten sei, sie
also nicht mit einer Wohnraummiete verglichen werden könne.
Frau Paulsen schließt sich dem Vorschlag, in den Fraktionen zu
diskutieren, an. Man sollte eine einvernehmliche Lösung ausloten.
Frau Ewers verweist darauf, dass der Umzug des Wohnheimes in den
Bisamkiez eine von der SVV beschlossene HSK-Maßnahme ist. In den Gebühren sind
auch Personalkosten enthalten. Die unterschiedliche Gebührenerhebung für die
Auszubildenden aus dem Land Brandenburg und aus anderen Bundesländern
betreffend gebe es höchstrichterliche Rechtssprechung.
Frau Schödensack informiert, dass z. B. das Land Sachsen Unterkunft
und Verpflegung mit bis zu 75 % fördert. Auszubildende können auch Bafög
beantragen.
Herr Weiberlenn ergänzt, dass es in Potsdam nur Bundesfachklassen
für Fotografen gibt. Das Einzugsgebiet für diese Ausbildung ist neben
Brandenburg, Berlin und Sachsen. Schüler aus Berlin können die öffentlichen
Verkehrsmittel nutzen. Ihm wäre bekannt, wenn die Ausbildungsplätze gefährdet währen.
Frau Schulze bittet um Vertagung, zumal die Jahresrechnung 2006
verwendet wurde und die Planzahlen für 2008 zu aktualisieren sind.
Frau Dr. Lotz erinnert daran, dass man bei der letzten Satzung die
gleiche Diskussion geführt habe und bittet um Augenmaß bei den Forderungen.
Frau Drohla verweist darauf, dass zusätzlich eine halbe Etage des
Förderwohnheimes für das Wohnheim OSZ zur Verfügung gestellt wurde. Sie fragt,
was passiert, wenn die Förderschule die Räume benötigt oder wenn das OSZ II
wieder 11. Klassen bekommt.
Herr Weiberlenn erläutert, dass das OSZ II ungenügend angewählt war
und deshalb keine 11. Klassen gebildet werden konnten. Für diese Schüler des
OSZ II ist die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eigenem PKW
gegeben. Die Anwahl des Wohnheimes durch diese Schüler des OSZ II war bisher
gering. In der Förderschule 42 gab es gestern ein Gespräch in dessen Ergebnis davon auszugehen sei,
dass auf eine halbe Etage des
Wohnheimes der Förderschulen zu Gunsten des OSZ - Wohnheimes verzichtet werden
kann.
Frau Klotz stellt den Geschäftsordnungsantrag, die DS 07/SVV/1038
und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Fraktionen zu
diskutieren. Die Verwaltung sollte den Änderungsantrag durchrechnen.
Dr. Steinicke lässt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 3
Die
Ausschussmitglieder wollen sich in der Pause der SVV am 06.02.2008 zur DS
07/SVV/1038 verständigen, um sie in der SVV abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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