23.01.2008 - 6 Kulturschultüte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 23.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/1058 Kulturschultüte
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den
Ausschussmitgliedern liegt das Votum des Kulturausschusses „Umwandlung der
Drucksache in einen Prüfauftrag, vor.
In der
Diskussion stellt Herr Krause die Frage hinsichtlich der Umsetzung.
Herr Kühn
spricht in seinen Ausführungen inhaltliche Fragen an. Er nimmt Bezug auf
verschiedene Angebote (Familienpass, Familienermäßigungen).
Hinsichtlich
der sog. Familienermäßigungen legt Herr Kühn dar, dass diese oft nicht
konsequent für Familien gegeben seien. So z. B. gibt es Ermäßigungen bei denen
der Eintritt für das 1. und 2. Kind kostenlos sei und für das 3. und 4. Kind dann bezahlt werden müsse.
Herr Kühn
bittet um Prüfung der Angebote.
Herr
Kaminski weist darauf hin, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt und
schlägt vor,
dass
Prüfergebnis der Verwaltung abzuwarten.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, eine Initiative zu starten, bei der die Stadt gemeinsam mit
lokalen Unternehmen und Freizeiteinrichtungen zum Schuljahresstart 2008 / 2009 eine Kulturschultüte an
Erstklässler verteilt.
Die Schultüte soll
Gutscheine für verschiedene städtische Kultur-, Jugend- und Sportangebote
enthalten und auf das Kultur- und Freizeitangebot neugierig machen.
Abstimmungsergebnis:
Die Ausschussmitglieder
empfehlen den Prüfauftrag, welcher durch den Kulturausschuss am 13.12.2007
formuliert worden ist
„Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit im Rahmen einer
Initiative die vorhandenen Angebote in der Stadt zu bündeln sind, um sie zum
Schuljahresstart 2008/2009 an die Erstklässler zu verteilen. Das Ergebnis ist
der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 vorzulegen.“
der
Stadtverordnetenversammlung mit 1 Enthaltung zur Beschlussfassung.