24.01.2008 - 3.4 Bewohner-Parken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis/FDP
- Datum:
- Do., 24.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/1051 Bewohner-Parken
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- vertagt
Herr Arndt bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Kluge weist darauf hin, dass die Parkraumbewirtschaftung in der Potsdamer Innenstadt auf dem von der
Stadtverordnetenversammlung Ende 2004 beschlossenen
Parkraumbewirtschaftungskonzept basiert. Im betreffenden Bereich der Berliner
Straße ist gemäß diesem die Einführung des Bewohnerparkens nicht vorgesehen.
Der aus dem
Kulturstandort Schiffbauergasse erwachsende Parkbedarf soll durch das sich
momentan im Bau befindliche Parkhaus vollständig abgedeckt werden. Bis zur
Fertigstellung im Frühsommer 2008 sind auf dem Areal vom Entwicklungsträger
provisorische Parkplätze eingerichtet und ausgeschildert worden.
Sollte sich nach der Fertigstellung des Parkhauses die Einführung des Bewohnerparkens im Bereich der Parallelfahrbahn der Berliner Straße als verkehrlich notwendig erweisen, bedarf es hierzu einer verkehrsplanerischen Untersuchung und Überarbeitung des benannten Parkraumbewirtschaftungskonzepts mit anschließender Bestätigung durch die StVV. Erst dann kann dieser Bereich als Bewohnerparkbereich ausgewiesen werden.
Herr Mühlberg regt an, die Berliner Straße bei einer Untersuchung zu
unterteilen, da die Besucher des Theaters nicht in unmittelbarer Nähe der
Glienicker Brücke parken werden. Er hält aber die von Frau Kluge angekündigte
Untersuchung für sinnvoll.
Frau Kluge weist darauf hin, dass die Einrichtung eines
Bewohnerparkbereiches immer eine Überarbeitung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes voraussetzt.
Herr Lehmann fragt, welche Kosten dann auf die Verwaltung hinzu kämen.
Frau Kluge kann zu den Kosten keine Aussagen treffen. Es werden aber
definitiv Kosten entstehen.
Herr Mühlberg schlägt vor den Antrag zu ändern in „Der Oberbürgermeister
wird beauftragt zu prüfen...“.
Herr Arndt ändert „einzurichten“ in „zu prüfen“.
Herr Lehmann spricht sich gegen den Antrag aus, da er hier keine
Notwendigkeit erkennen kann.
Herr Arndt stellt den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurück, um den
Antragtext präzisieren zu können.