24.01.2008 - 3.5 Einrichtung von Gastparkplatzscheinen für Anwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Do., 24.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- vertagt
Herr Mühlberg bringt den Antrag ein und begründet diesen kurz.
Frau Kluge weist darauf hin, dass dies rechtlich nicht möglich ist.
Sie erklärt, dass mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Dezember 2001 auch eine Änderung des Berechtigtenkreises für Bewohnerparkausweise erfolgt. Ein solcher darf von der Behörde nur an denjenigen erteilt werden, der im betreffenden Bereich meldebehördlich registriert ist (auch Nebenwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Auch nur ein Parkausweis pro Bewohner für ein auf ihn zugelassenes oder von ihm nachweislich dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug kann erteilt werden.
Die Möglichkeit der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen an Besucher ist seit dem nicht mehr gegeben.
In
begründeten Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, Besuchern eine
Ausnahmegenehmigung zur Fahrzeugabstellung in Bewohnerparkbereichen zu
erteilen. Derartige Ausnahmen unterliegen entsprechend der Rechtslage einer
straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung und können z.B. bei stark
Gehbehinderten, Hochschwangeren oder sehr betagten Mitbürgern vorliegen. Es
bedarf des Nachweises, das der das Kraftfahrzeug führende Besucher physisch
nicht in der Lage ist, die Wegstrecke von wenigen hundert Metern zwischen einem
nicht für Bewohner reservierten Parkplatz und dem Besuchsziel zurückzulegen.
Herr Kümmel weist auf die aus seiner Sicht schwierige Situation im
Bereich der Straßen Am Alten Markt und Am Kanal hin. Während am Alten Markt
fast ausschließlich Bewohnerparkplätze sind, ist der Parkplatz Am Kanal
gebührenpflichtig. Hier ist zu prüfen, ob die freien Parkplätze nicht
ausreichend sind.
Frau Kluge weist darauf hin, dass hier per Gesetz die Bewohner zu
schützen, andererseits aber alle gleich zu behandeln sind. Sie weist auch
darauf hin, dass eine Änderung in diesem Bereich lediglich eine Verlagerung der
Probleme nach sich ziehen würde.
Herr Mühlberg stellt den Antrag zurück und wird in der Fraktion darüber
beraten, ob der Antrag zurückgezogen wird.