24.01.2008 - 2.1 Sachstandsbericht zum Rahmenvertrag Campus Am J...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Rademacher erinnert daran, dass in der letzten Sitzung des OUL-Ausschusses Anregungen zum § 6.2 sowie zum § 8 des Rahmenvertrages gegeben wurden.

Diese Anregungen wurden gemeinsam mit Entwicklungsträger Bornstedter Feld geprüft.

 

Herr Hermann (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) weist darauf hin, dass die vorliegende Rahmenvereinbarung inhaltsgleich zur bisherigen Rahmenvereinbarung ist.

Bei Abschluss der Rahmenvereinbarung 2002 wurde davon ausgegangen, dass auf dem in rede stehenden Areal überwiegend gewerbliche Nutzung stattfinden soll.

Danach ist durch die veränderte Nachfragesituation beim Investor eine veränderte Nutzungssituation, nämlich vorrangig Wohnnutzung und Reduzierung der gewerblichen Nutzung, entstanden.

Entsprechend dieser Veränderung war auch eine Anpassung der städtebaulichen Planung sowie der Rahmenvereinbarung erforderlich.

Die Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen hat der Voreigentümer, die Brandenburgisch Bodengesellschaft (BBG). Im Hinblick auf die Bodenkontamination hat die BBG ihre Sanierungspflichten voll erfüllt. Aufgrund des grundsätzlich nicht auszuschließenden Restrisikos, auch noch Jahre später in größerer Tiefe Restverunreinigungen zu finden, wurde von Seiten des Investors auf diese Klausel Wert gelegt.

 

Herr Bolze informiert, dass die Sanierung in den wesentlichen Komponenten, die vereinbart sind, abgeschlossen ist. Alle Altlasten, die einer Bebauung entgegen stehen, sind beseitigt. Er empfiehlt, den Passus im Vertrag zu belassen.

 

Herr Mühlberg weist darauf hin, dass eigentlich das Land Brandenburg haften müsste, wenn die BBG nicht mehr existiert.

In diesem Fall übernimmt der Entwicklungsträger die Haftung für das Land Brandenburg.

 

Herr Hermann hält dies nicht für zielführend.

 

 

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