24.01.2008 - 2.1 Sachstandsbericht zum Rahmenvertrag Campus Am J...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Do., 24.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Rademacher erinnert daran, dass in der letzten Sitzung des
OUL-Ausschusses Anregungen zum § 6.2 sowie zum § 8 des Rahmenvertrages gegeben
wurden.
Diese
Anregungen wurden gemeinsam mit Entwicklungsträger Bornstedter Feld geprüft.
Herr Hermann (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) weist darauf hin,
dass die vorliegende Rahmenvereinbarung inhaltsgleich zur bisherigen
Rahmenvereinbarung ist.
Bei
Abschluss der Rahmenvereinbarung 2002 wurde davon ausgegangen, dass auf dem in
rede stehenden Areal überwiegend gewerbliche Nutzung stattfinden soll.
Danach
ist durch die veränderte Nachfragesituation beim Investor eine veränderte
Nutzungssituation, nämlich vorrangig Wohnnutzung und Reduzierung der
gewerblichen Nutzung, entstanden.
Entsprechend
dieser Veränderung war auch eine Anpassung der städtebaulichen Planung sowie
der Rahmenvereinbarung erforderlich.
Die
Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen hat der Voreigentümer, die
Brandenburgisch Bodengesellschaft (BBG). Im Hinblick auf die Bodenkontamination
hat die BBG ihre Sanierungspflichten voll erfüllt. Aufgrund des grundsätzlich
nicht auszuschließenden Restrisikos, auch noch Jahre später in größerer Tiefe
Restverunreinigungen zu finden, wurde von Seiten des Investors auf diese
Klausel Wert gelegt.
Herr Bolze informiert, dass die Sanierung in den wesentlichen
Komponenten, die vereinbart sind, abgeschlossen ist. Alle Altlasten, die einer
Bebauung entgegen stehen, sind beseitigt. Er empfiehlt, den Passus im Vertrag
zu belassen.
Herr Mühlberg weist darauf hin, dass eigentlich das Land Brandenburg
haften müsste, wenn die BBG nicht mehr existiert.
In
diesem Fall übernimmt der Entwicklungsträger die Haftung für das Land
Brandenburg.
Herr Hermann hält dies nicht für zielführend.