30.01.2008 - 9 Sonstiges

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Frau Dr. Müller verweist auf ein Schreiben an die Fraktionen zur Schulwegsicherheit in der Kurfürstenstraße und fragt nach, wie das Problem zu händeln sei, damit nicht jede Fraktion einzeln die Thematik in Angriff nehme. Frau E. Müller antwortet, dass dieses Schreiben auch der Verwaltung vorliege und diese Angelegenheit im Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz und Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen zu klären sei. Die Verwaltung werde alles “zusammentragen“ und in 14 Tagen im Hauptausschuss informieren.

 

Herr Schüler nimmt Bezug auf eine Pressemitteilung, in der stehe, dass die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten durch die Stadt nicht möglich sei mangels fehlender Rechtsgrundlage. Dies, so meine er, sei falsch und er bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass derartige Mitteilungen korrekt erfolgen. Im Weiteren habe es eine Pressemitteilung gegeben, dass Mietverträge mit Freien Trägern in der Schiffbauergasse „unter Dach und Fach“ und mit Frau Fischer geschlossen worden seien. Er frage sich, wieso nicht mit dem KIS, der nach Beschlusslage dazu beauftragt sei.

Herr Exner antwortet darauf, dass es sich nicht um Pressemitteilungen der Verwaltung handele, sondern um Berichterstattungen der Presse, was sich darin unterscheide, dass die Verwaltung auf letztere keinen Einfluss habe. Bei dem Bericht zur Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Stiftung handele es sich um eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Andere, die auch im RIS nachzulesen und in schriftlicher Form an alle Fraktionen ausgereicht worden sei. Die Antwort zu der Kleinen Anfrage sei rechtlich korrekt, da die Stiftung selbst Vollstreckungsbehörde sei.

Frau Fischer informiert bezüglich der Mietverträge, dass hier Räume an die Freien Träger übertragen wurden, die  ihr Geschäftsbereich beim KIS angemietet habe. Auf die Nachfrage von Frau Bankwitz, wer in der Übergangszeit für die Gebäudesicherung zuständig sei, erklärt Herr Richter, dass bis zur Übergabe der Gebäude an den KIS bzw. den GB 2 der Sanierungsträger die Verantwortung dafür trage.

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wie mit der Problematik der Befangenheit bezüglich der von Herrn Kirsch gestellten Kleinen Anfrage zum Gutachter Herrn Vogel umgegangen werde. Herr Exner entgegnet, dass es keine Hinderungsgründe für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gegeben habe, obwohl auch er meine, dass hier ein privater Zusammenhang nahe liege.  Ein ähnliches Problem habe es schon einmal mit einer Fragestellung des Herrn Kirsch gegeben und auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht sei darauf hingewiesen worden, dass diese zu beantworten sei, wenn nicht eine Befangenheit im engsten Sinne vorliege und  die Verwaltung rechtlich gehalten sei, diese zu beantworten. Deshalb sei zu überlegen, ob in der Hauptsatzung eine Art Kodex aufgenommen werde, der dazu verpflichte, Fragestellungen dieser Art zu unterlassen bzw. das Mandat nicht zu privat nützlichen Zwecken einzusetzen. Das könne aber nur eine Selbstverpflichtung sein, da es kommunalrechtlich bis zu einem gewissen Maß erlaubt sei.

 

Frau Dr. Schröter merkt kritisch an, dass die Verwaltung, in persona Herr Exner, entgegen sonstiger Gepflogenheiten sehr offen über die finanziellen Hintergründe des Herrn Bruckner im Zusammenhang mit dem Brockeschen Haus informiert habe und fragt, ob dies ein korrektes Vorgehen in einem schwebenden Verfahren sei. Herr Exner antwortet, dass er keine Aussagen zu den finanziellen Verhältnissen sondern nur zum Stammkapital getroffen habe und über diese könne sich jeder, der es denn wolle, entsprechend informieren, da sie öffentlich zugänglich seien. Frau Dr. Schröter verweist nochmals auf die Unüblichkeit dieser Verfahrensweise und merkt an, dass sie das Gefühl habe, die Diskussion werde diesbezüglich zielgerichtet gelenkt. Dem widerspricht Herr Schubert und verweist darauf, dass Herr Bruckner selbst sehr detailliert zum Verhandlungsstand in der Presse informiert habe.

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