30.01.2008 - 8.4 Bericht über das Gutachten zur Feststellung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, KIS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Scharfenberg führt dazu aus, dass die von der StVV
geforderten Gutachten nun vorliegen und ein Maß an Transparenz schaffen. Das
ersetze jedoch nicht die Einzelfallprüfung, so wie im Anschreiben vom
23.01.2008 auch dargelegt worden sei. Da das Material erst am Montag, dem
28.01.2008 ausgereicht worden sei und somit eine Verständigung in den
Fraktionen noch nicht möglich war, schlage er vor, den anwesenden Gutachtern
Fragen stellen zu können und die Angelegenheit in 14 Tagen abschließend zu
behandeln, mit dem Ziel, den Vorgang bis Mitte des Jahres abzuschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende bittet die anwesenden
Gutachter um eine kurze Darstellung ihrer Aufgaben und Tätigkeiten. Herr Finger
informiert, dass er mit seinem Sohn und dem Gutachter Herrn Münchehofe eine
Sachverständigen-gruppe gebildet und das Gebiet Potsdam in 5 Zonen für die Bewertung
der Erholungsgärten untergliedert habe. Auf dieser Grundlage operierend und
unter Hinzuziehung weiterer Datenquellen habe man versucht, die Ortsüblichkeit
nachzuweisen.
Anschließend werden durch die Mitglieder des
Hauptausschusses Nachfragen gestellt, die Herr Finger und Herr Münchehofe
beantworten. So von Herrn Dr. Scharfenberg zum Bezug der Gutachten zur
Nutzungsentgeltverordnung, zur Vergleichbarkeit und Identifizierbarkeit von
tatsächlich vorhandenen Grundstücken, zur Beantragung der Entgelte beim Gutachterausschuss,
zum durchgeführten Verfahren, zur Anzahl der ausgewerteten Pachtverträge und
zum höchsten Wert, der der Auswertung zu Grunde liege; von Herrn Schubert zur
Systematik der Wertzonen sowie von Frau Bankwitz zur Berechnung von Zuschlägen,
zur Bebauung der Grundstücke und zum Zusammenhang mit der Grundsteuer.
Auf
die Nachfrage von Herrn Kümmel, wie nun mit den Pachtverträgen umgegangen
werde, antwortet Herr Exner, dass die Stadt laut Gemeindeordnung gehalten sei,
den „vollen Wert“ zu berechnen und das so auch geschehen werde. Herr Dr.
Scharfenberg fragt nach dem Umgang mit so genannten Altverträgen und verweist
darauf, dass mit den vorgelegten Gutachten auch eine Differenzierung möglich
sei und damit auch verantwortungsbewusst umgegangen werden müsse. Pächter, die
ihren Garten aus einer Müllkippe urbar gemacht hätten, dürften dafür nicht mit
einer hohen Pacht belegt werden. Dazu sollte sich in 14 Tagen eine
abschließende Meinung gebildet werden. Herr Schubert meint, dass der
Ausgangspunkt 1,80/m² gewesen sei und die jetzt vorliegenden Gutachten für die
Arbeit des KIS sprechen, da sie annähernd gleiche bzw. sogar noch höhere Werte
ermittelt haben. Er stimmt dem zu, dass man sich zu den Altverträgen etwas
einfallen lassen müsse, das aber unter Berücksichtigung des
Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Frau Bankwitz spricht sich dagegen aus und
betont, dass die Gutachter schließlich auch zu bezahlen seien und dafür müsse
der KIS sehr lange vermieten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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