31.01.2008 - 6 Anpassung des Mietkostenzuschusses für Kinderta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion SPD - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 31.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Müller informiert, dass sich der Unterausschuss
intensiv mit dem Antrag befasst und einen Änderungsantrag formuliert hat.
Der
Änderungsantrag wird an alle Jugendhilfeausschussmitglieder ausgereicht.
Es
wird eine 10-minütige Pause eingelegt.
Frau Knoblich übernimmt den geänderten Antrag.
Herr Schweers erklärt, dass sich somit die Prioritätenliste der
Kita-Sanierungen positiv verändern könnte.
Herr Harder fragt, ob „kostendeckend“ hier objektbezogen ist.
Frau Dr. Müller erklärt, dass hier eine objektkonkrete Miete
erhoben werden soll.
Geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der OBM
wird beauftragt, kostendeckende Mieten entsprechend der
Kita-Finanzierungsrichtlinie für Liegenschaften, die sich im Eigentum des
Kommunalen Immobilien Service bzw. städtischer Gesellschaften befinden und für
Kindertagesbetreuung genutzt werden, einzuführen.
Dies gilt
auch weiterhin für Liegenschaften, die sich im Eigentum von freien Trägern der
Jugendhilfe befinden.
Diese
Regelung soll zunächst für die sich auf der Prioritätenliste der LHP
befindlichen Einrichtungen (siehe DS 07/SVV/0732) gelten.
Die
Bundesmittel für Investitionen 2008 bis 2013 zur Sicherstellung der Betreuung
von 0 bis 3-jährigen sind ebenfalls hierfür bedarfsgerecht einzusetzen.
Dem
Jugendhilfeausschuss ist bis Juni 2008 zum Umsetzungsstand und den finanziellen
Auswirkungen zu berichten.