12.02.2008 - 3.1 Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses zum Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauen) bringt die Beschlussvorlage ein und weist darauf hin, dass hier - ähnlich wie beim Bebauungsplanverfahren "Griebnitzsee" - eine Bekräftigung des bereits vor längerer Zeit formulierten Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen wird. Er erläutert, dass der räumliche Geltungsbereich auf das Areal an der Schopenhauerstraße begrenzt werden kann, da für die übrigen Flächen ab etwa der westlichen Grenze des Areals Werner-Alfred-Bad bis zur Mauerstraße kein Planerfordernis mehr besteht. Anhand verschiedener Planunterlagen verdeutlicht er die außerordentliche Gewichtung der Denkmalbelange (Sichtbezüge aus der Hauptallee des Parks Sanssouci bis zum Babelsberg - Fernwirkung, Sichtbezüge vom Dreikönigstor - Nahwirkung) für die Bauleitplanung im unmittelbar gegenüber dem Park Sanssouci gelegenen Bereich. Ansichtszeichnungen aus einem aktuellen Antrag auf Vorbescheid für das mit einer Verkaufseinrichtung genutzte Areal belegen die Empfindlichkeit, mit der die Frage einer geeigneten Nutzung dieser Fläche angegangen werden muss. Mit der Beschlussvorlage solle daher für diesen Bereich keine Bebauung erfolgen.

Herr Goetzmann verdeutlicht darüber hinaus, dass die bisherige Planung und politische Beratung sich im Bereich Hegelallee/Schopenhauerstraße für die Rekonstruktion des Wohnhauses von Persius ohne jegliche ergänzende Bebauung eingesetzt hat. Anhand verschiedener Skizzen erläutert er aktuelle eigentümerseitige Überlegungen zu einer baulichen Erweiterung dieser Kubatur. Er macht darauf aufmerksam, dass ohne eine solche Erweiterung möglicherweise eine wirtschaftliche Nutzung des Areals schwierig werden könnte. Falls eine Überprüfung möglicher Erweiterungspotenziale für die Kubatur des Wohnhauses Persius gewünscht sei, sei eine Änderung der vorgeschlagenen Formulierung im Aufstellungsbeschluss erforderlich.

 

Wegen der Bedeutung dieses Areals wird seitens verschiedener Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung begrüßt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ vom 04.12.1991 (DS Nr. 482 vom 04.12.1991) wird bekräftigt. Er wird zugleich  unter Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches und unter Konkretisierung der Planungsziele gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu beschlossen (s. Anlage 2).

 

2.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8

Ablehnung:    0

Stimmenthaltung:  1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage