13.02.2008 - 4.2 Konzeptionelle Vorstellungen zur Einführung des...

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Frau Fischer führt aus, dass entsprechend des Auftrages der Stadtverordneten-versammlung und ausgehend von der gesetzlichen Regelung im Land Brandenburg verschiedene Modelle anderer Bundesländer und einzelner Kommunen in Brandenburg geprüft wurden. Im Weiteren wurden alle 36 Schulleiter mittels Fragebogen zur Anzahl der ihnen als „bedürftig“ bekannten Kinder, zur Anzahl der davon zu erwartenden Essensteilnehmer und zur Anzahl der Kinder befragt, die sich auch kein bezuschusstes Essen leisten können,  wovon 25 geantwortet hätten.

 

Auf verschiedene Modelle eingehend erläutert sie die Regelungen Rheinland-Pfalz, Erkner, Brandenburg, Berlin und Jüterbog.

 

Daraus ableitend seien drei Modelle für die Stadt möglich und zu diskutieren:

Variante 1 -  Die Eltern der bedürftigen Schülerinnen und Schüler leisten wie bisher selbst einen Beitrag zum Schulessen in Höhe von 1 € pro Essen.

Variante 2 – entspricht dem Modell 1, ergänzt durch eine Härtefallregelung.

Variante 3 - Das Mittagessen ist für alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler kostenlos, was die Stadt rund 600 T€ kosten werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den haushaltsbegleitenden Beschluss, mit dem von der Fraktion DIE LINKE beantragten Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Erarbeitung des Haushaltes 2008 eine Regelung zu treffen, die bedürftigen, sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft der Landes-hauptstadt Potsdam besuchen, die kostenfreie Teilnahme an der Mittags-versorgung ermöglicht. Die Regelung tritt, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Schuljahr 2008, zum Schuljahr 2008/2009 in Kraft.

Das entspreche der von Frau Fischer genannten Variante 3, die mit einer unbürokratische Härtefallregelung zu verknüpfen sei.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass jetzt verschiedene Modelle vorgestellt wurden, die dann gemeinsam mit dem Haushalt auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen, Wirksamkeit und Zielgerichtetheit zu diskutieren seien. Deshalb ist die jetzige Information als Zwischenbericht zu verstehen.

Herr Schubert bittet darum, die vorgestellten Varianten den Fraktionen als Grundlage der Diskussion schriftlich auszureichen. Im Weiteren sei es unbedingt notwendig, den Begriff „besonders bedürftig“ genauer zu definieren. Dem entgegnet Herr Dr. Scharfenberg, dass die Fassung des Antrages der Fraktion DIE LINKE, die vom Ausschuss für Finanzen zur Abstimmung empfohlen wurde, noch einmal modifiziert und statt „besonders bedürftige Schülerinnen und Schüler“ die Formulierung „sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler“ abgestimmt worden sei. Herr Schubert weist auf die mangelnde Eindeutigkeit des beschlossenen Antragstextes hin, letztendlich müsse die Stadtverordnetenversammlung jetzt die Entscheidung treffen, welcher Intention gefolgt werden solle.

 

Frau Dr. Schröter bittet, die Fragen und Ergebnissen der Befragung der Schul-leiter kurz vorzustellen, was durch Frau Fischer erfolgt. Gleichzeitig betont sie, dass die Ergebnisse unter dem Aspekt eines hohen subjektiven Faktors zu betrachten seien.

Frau Dr. Müller meint, dass das Argument „unbürokratisch“ starke Beachtung finden müsse, denn gerade die jetzige Bürokratie sei wohl der Grund dafür, dass bisherige Angebote nur eingeschränkt genutzt werden. Dass nicht alle Schulleiter an der Befragung teilgenommen haben, stimme sie nachdenklich und sie empfiehlt, die Gründe zu hinterfragen. Im Weiteren sollte die soziale Bedürftigkeit bei Kindern Grundlage der Überlegungen sein und nicht die Einschränkung der besonderen Bedürftigkeit.

Herr Heinzel führt aus, dass ein gewisses Maß an Bürokratie vorprogrammiert sei, wenn eine Auswahl stattfinden solle. Deshalb sei der Antrag der Fraktion CDU, ein kostenloses Mittagessen für alle 1. Klassen, die unbürokratischste Variante.

Der Oberbürgermeister verweist abschließend darauf, dass sich ja auch andere Städte mit dem Thema befassen und empfiehlt, diesbezüglich „über den Tellerrand“ hinauszugucken. Der Bericht sollte als Zwischenstand zur Kenntnis genommen und als Grundlage der weiteren Diskussion die Synopse durch Frau Fischer ausgereicht werden. Die Bestrebungen nach einer unbürokratischen Verfahrensweise seien nachvollziehbar, aber das höre sich manchmal auch einfacher an als es ist, denn verwaltungstechnisch müsse das „sauber über die Bühne“. Er sagt eine rechtzeitige Information zu, welche Varianten favorisiert werden.

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