13.02.2008 - 4.2 Konzeptionelle Vorstellungen zur Einführung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Fischer führt aus, dass entsprechend des Auftrages der
Stadtverordneten-versammlung und ausgehend von der gesetzlichen Regelung im
Land Brandenburg verschiedene Modelle anderer Bundesländer und einzelner
Kommunen in Brandenburg geprüft wurden. Im Weiteren wurden alle 36 Schulleiter
mittels Fragebogen zur Anzahl der ihnen als „bedürftig“ bekannten Kinder, zur
Anzahl der davon zu erwartenden Essensteilnehmer und zur Anzahl der Kinder
befragt, die sich auch kein bezuschusstes Essen leisten können, wovon 25 geantwortet hätten.
Auf verschiedene Modelle eingehend erläutert sie die
Regelungen Rheinland-Pfalz, Erkner, Brandenburg, Berlin und Jüterbog.
Daraus ableitend seien drei Modelle für die Stadt möglich
und zu diskutieren:
Variante 1 - Die Eltern
der bedürftigen Schülerinnen und Schüler leisten wie bisher selbst einen
Beitrag zum Schulessen in Höhe von 1 € pro Essen.
Variante 2 – entspricht dem Modell 1, ergänzt durch eine
Härtefallregelung.
Variante 3 - Das Mittagessen ist für alle bedürftigen Schülerinnen und
Schüler kostenlos, was die Stadt rund 600 T€ kosten werde.
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den haushaltsbegleitenden
Beschluss, mit dem von der Fraktion DIE LINKE beantragten Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Erarbeitung des Haushaltes 2008 eine Regelung zu treffen, die bedürftigen, sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft der Landes-hauptstadt Potsdam besuchen, die kostenfreie Teilnahme an der Mittags-versorgung ermöglicht. Die Regelung tritt, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Schuljahr 2008, zum Schuljahr 2008/2009 in Kraft.
Das entspreche der von Frau Fischer genannten Variante 3, die mit einer unbürokratische Härtefallregelung zu verknüpfen sei.
Der Oberbürgermeister betont, dass jetzt verschiedene
Modelle vorgestellt wurden, die dann gemeinsam mit dem Haushalt auch
hinsichtlich ihrer Auswirkungen, Wirksamkeit und Zielgerichtetheit zu
diskutieren seien. Deshalb ist die jetzige Information als Zwischenbericht zu
verstehen.
Herr Schubert bittet darum, die vorgestellten Varianten den
Fraktionen als Grundlage der Diskussion schriftlich auszureichen. Im Weiteren
sei es unbedingt notwendig, den Begriff „besonders bedürftig“ genauer zu
definieren. Dem entgegnet Herr Dr. Scharfenberg, dass die Fassung des Antrages
der Fraktion DIE LINKE, die vom Ausschuss für Finanzen zur Abstimmung empfohlen
wurde, noch einmal modifiziert und statt „besonders bedürftige Schülerinnen und
Schüler“ die Formulierung „sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler“
abgestimmt worden sei. Herr Schubert weist auf die mangelnde Eindeutigkeit des
beschlossenen Antragstextes hin, letztendlich müsse die
Stadtverordnetenversammlung jetzt die Entscheidung treffen, welcher Intention
gefolgt werden solle.
Frau Dr. Schröter bittet, die Fragen und Ergebnissen der
Befragung der Schul-leiter kurz vorzustellen, was durch Frau Fischer erfolgt.
Gleichzeitig betont sie, dass die Ergebnisse unter dem Aspekt eines hohen
subjektiven Faktors zu betrachten seien.
Frau Dr. Müller meint, dass das Argument „unbürokratisch“
starke Beachtung finden müsse, denn gerade die jetzige Bürokratie sei wohl der
Grund dafür, dass bisherige Angebote nur eingeschränkt genutzt werden. Dass
nicht alle Schulleiter an der Befragung teilgenommen haben, stimme sie
nachdenklich und sie empfiehlt, die Gründe zu hinterfragen. Im Weiteren sollte
die soziale Bedürftigkeit bei Kindern Grundlage der Überlegungen sein und nicht
die Einschränkung der besonderen Bedürftigkeit.
Herr Heinzel führt aus, dass ein gewisses Maß an Bürokratie vorprogrammiert sei, wenn eine Auswahl stattfinden solle. Deshalb sei der Antrag der Fraktion CDU, ein kostenloses Mittagessen für alle 1. Klassen, die unbürokratischste Variante.
Der Oberbürgermeister verweist abschließend darauf, dass
sich ja auch andere Städte mit dem Thema befassen und empfiehlt, diesbezüglich
„über den Tellerrand“ hinauszugucken. Der Bericht sollte als Zwischenstand zur
Kenntnis genommen und als Grundlage der weiteren Diskussion die Synopse durch
Frau Fischer ausgereicht werden. Die Bestrebungen nach einer unbürokratischen
Verfahrensweise seien nachvollziehbar, aber das höre sich manchmal auch
einfacher an als es ist, denn verwaltungstechnisch müsse das „sauber über die
Bühne“. Er sagt eine rechtzeitige Information zu, welche Varianten favorisiert
werden.