20.02.2008 - 2.5 Regionales Kompetenzzentrum für Schüler mit son...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE in geänderter Fassung
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Drohla bringt den Antrag für DIE LINKE ein und ersetzt die
Worte „zu prüfen“ durch das Wort „umzusetzen“.
Frau Schrader, Vorsitzende der Eltern und Schulkonferenz der
James-Krüss-Schule (44), erhält Rederecht und begründet den Antrag der Eltern,
die sich dafür aussprechen, die Förderschule für Sprache (James-Krüss-Schule)
an die Wilhelm-von-Türk-Schule (42) anzugliedern. Dabei verweist sie auf
bedürftige Kinder als Einzelfallentscheidung. Es gibt Kinder, die nicht in eine
Integrationsklasse gehen können. Ziel ist der Erhalt des Standortes Bisamkiez
mit Hort.
Frau Fischer erklärt, dass die Zusammenlegung dieser Schulen aus Sicht
des Schulträgers begrüßt werde.
Herr Lenz, Schulrat im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der
Havel, führt aus, dass eine
Weiterführung der Förderschule für sprachauffällige Schüler, wie im Antrag
vorgesehen, über die 6. Klasse hinaus, nach Brandenburgischem Schulgesetz nicht
möglich sei. Der Führung von Förderklassen für sprachauffällige Schüler an
Grundschulen werde im Land Brandenburg Priorität eingeräumt. An der Grundschule
36/45 bestehen seit 10 Jahren Grundschulklassen mit speziell förderndem Profil.
Er empfiehlt, die Kombiklassen in Förderklassen für Sprachauffällige
umzuwandeln. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist nach dem
Brandenburgischen Schulgesetz eine Durchgangsschule. Danach ist es richtig,
Förderklassen für sprachauffällige Schüler an eine Grundschule anzuknüpfen. Die
Führung von kombinierten Förderklassen sei nicht fachgerecht. Sprachauffällige
Kinder brauchen das Vorbild von Grundschulkindern. Das Staatliche Schulamt
könne sich die Zusammenführung fachlich nicht vorstellen. Der Begriff
Kompetenzzentrum ist im Land Brandenburg nicht definiert und wäre nicht zu
vermitteln. Der zeitliche Ablauf bis zum nächsten Schuljahr sei zu eng. Die
Erarbeitung der notwendigen Konzepte wäre nicht zu leisten. Er rät zu einer
langsamen Herangehensweise und einer gründlichen Sicht der Gesamtsituation.
Frau Basekow erhält Rederecht als Mitglied der Schulkonferenz der
James-Krüss-Schule. Sie informiert, dass die Eltern keine gemischten Klassen
von sprachauffälligen und hörgeschädigten Kindern möchten. Die Kinder sollen in
getrennten Klassen auf getrennten Gebieten gefördert werden, aber die Lehrer
beider Schulen sollten sich organisatorisch vertreten können. An der
James-Krüss-Schule gebe es keine Fachlehrer. Hier könnte man sich mit der Türk-Schule
ergänzen und hätte einen Fachlehrerpool. Die Schule müsse nicht
Kompetenzzentrum heißen, der Inhalt sei wichtig.
Herr Kümmel spricht sich für den Antrag aus. Die Situation der Schule
könnte sich verbessern. Man sollte der Verwaltung den Auftrag erteilen, mit dem
Staatlichen Schulamt in Kontakt zu treten und das Problem der Umsetzung zu
lösen.
Frau Drohla meint, dass Staatliche Schulamt habe die Situation
wissentlich verkompliziert. Es gab viele gemeinsame Sitzungen mit dem Jugendamt
und dem Fachbereich Schule und Sport, um die Probleme zu lösen. Die Sache muss
positiv zu Ende gebracht werden. Die zurückgehende Schülerzahl wurde vom
Schulamt gesteuert. Das sei so nicht zu akzeptieren. Die Konzepte liegen vor.
Die Darstellung von Herrn Lenz sei nicht nachzuvollziehen.
Frau Dr. Lotz fragt nach, ob es bei Beschlussfassung ein schulrechtliches
Problem gäbe.
Frau Gülzow knüpft an die Ausführungen von Herrn Lenz an. Nach Gesetz
könne man zwei Förderschulen zusammenlegen. Es handelt sich hier um Förderschulen
mit unterschiedlicher Ausrichtung, die gemeinsam arbeiten sollen. Vorher muss
das Konzept erarbeitet werden. Die Fortsetzung nach Jahrgangstufe 6 für
einzelne Kinder könne man damit nicht erreichen. Man darf die Dinge nicht
vermischen.
Frau Kapp, Schulleiterin der Wilhelm-von-Türk-Schule, wird Rederecht
erteilt. Die Schule hat so, wie
sie besteht, eine gute Tradition sowie gute sächliche und räumliche
Voraussetzungen. Sie wurde 1990/91 als Förderzentrum für sprach- und
hörgeschädigte Kinder übergeben. Alle Lehrer sind Hörgeschädigtenlehrer. Sechs
Lehrer haben eine zusätzliche Ausbildung für den Förderschwerpunkt Sprache. Der
Tenor an der Schule ist, die Ressourcen zu bündeln und die Probleme gemeinsam
zu lösen.
Herr Lenz erklärt, dass die Schließung von zwei Förderschulen und die
Errichtung einer fachübergreifenden Förderschule durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
genehmigt werden muss.
Frau Schulze bittet darum, den Ausschussmitgliedern die Stellungnahme
des Staatlichen Schulamtes mit der Niederschrift auszureichen.
Herr Lenz hat keine Einwände.
Dr. Steinicke verliest den geänderten Text, wobei der letzte Satz laut
Entwurf entfällt.
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Zusammenlegung der Förderschule James Krüss (44) mit dem sonderpädagogischen
Schwerpunkt Sprache und der Wilhelm-von-Türk-Schule (42) mit dem
sonderpädagogischem Schwerpunkt Hören zu einem „Regionalen Kompetenzzentrum für
Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache“ für
die Schüler der Jahrgangsstufe 1 – 10 zum Schuljahr 2008/2009 umzusetzen.