20.02.2008 - 2.5 Regionales Kompetenzzentrum für Schüler mit son...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Drohla bringt den Antrag für DIE LINKE ein und ersetzt die Worte „zu prüfendurch das Wort „umzusetzen“.

 

Frau Schrader, Vorsitzende der Eltern und Schulkonferenz der James-Krüss-Schule (44), erhält Rederecht und begründet den Antrag der Eltern, die sich dafür aussprechen, die Förderschule für Sprache (James-Krüss-Schule) an die Wilhelm-von-Türk-Schule (42) anzugliedern. Dabei verweist sie auf bedürftige Kinder als Einzelfallentscheidung. Es gibt Kinder, die nicht in eine Integrationsklasse gehen können. Ziel ist der Erhalt des Standortes Bisamkiez mit Hort.

 

Frau Fischer erklärt, dass die Zusammenlegung dieser Schulen aus Sicht des Schulträgers begrüßt werde.

 

Herr Lenz, Schulrat im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel,  führt aus, dass eine Weiterführung der Förderschule für sprachauffällige Schüler, wie im Antrag vorgesehen, über die 6. Klasse hinaus, nach Brandenburgischem Schulgesetz nicht möglich sei. Der Führung von Förderklassen für sprachauffällige Schüler an Grundschulen werde im Land Brandenburg Priorität eingeräumt. An der Grundschule 36/45 bestehen seit 10 Jahren Grundschulklassen mit speziell förderndem Profil. Er empfiehlt, die Kombiklassen in Förderklassen für Sprachauffällige umzuwandeln. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist nach dem Brandenburgischen Schulgesetz eine Durchgangsschule. Danach ist es richtig, Förderklassen für sprachauffällige Schüler an eine Grundschule anzuknüpfen. Die Führung von kombinierten Förderklassen sei nicht fachgerecht. Sprachauffällige Kinder brauchen das Vorbild von Grundschulkindern. Das Staatliche Schulamt könne sich die Zusammenführung fachlich nicht vorstellen. Der Begriff Kompetenzzentrum ist im Land Brandenburg nicht definiert und wäre nicht zu vermitteln. Der zeitliche Ablauf bis zum nächsten Schuljahr sei zu eng. Die Erarbeitung der notwendigen Konzepte wäre nicht zu leisten. Er rät zu einer langsamen Herangehensweise und einer gründlichen Sicht der Gesamtsituation.

 

Frau Basekow erhält Rederecht als Mitglied der Schulkonferenz der James-Krüss-Schule. Sie informiert, dass die Eltern keine gemischten Klassen von sprachauffälligen und hörgeschädigten Kindern möchten. Die Kinder sollen in getrennten Klassen auf getrennten Gebieten gefördert werden, aber die Lehrer beider Schulen sollten sich organisatorisch vertreten können. An der James-Krüss-Schule gebe es keine Fachlehrer. Hier könnte man sich mit der Türk-Schule ergänzen und hätte einen Fachlehrerpool. Die Schule müsse nicht Kompetenzzentrum heißen, der Inhalt sei wichtig.

 

Herr Kümmel spricht sich für den Antrag aus. Die Situation der Schule könnte sich verbessern. Man sollte der Verwaltung den Auftrag erteilen, mit dem Staatlichen Schulamt in Kontakt zu treten und das Problem der Umsetzung zu lösen.

 

Frau Drohla meint, dass Staatliche Schulamt habe die Situation wissentlich verkompliziert. Es gab viele gemeinsame Sitzungen mit dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule und Sport, um die Probleme zu lösen. Die Sache muss positiv zu Ende gebracht werden. Die zurückgehende Schülerzahl wurde vom Schulamt gesteuert. Das sei so nicht zu akzeptieren. Die Konzepte liegen vor. Die Darstellung von Herrn Lenz sei nicht nachzuvollziehen.

 

Frau Dr. Lotz fragt nach, ob es bei Beschlussfassung ein schulrechtliches Problem gäbe.

 

Frau Gülzow knüpft an die Ausführungen von Herrn Lenz an. Nach Gesetz könne man zwei Förderschulen zusammenlegen. Es handelt sich hier um Förderschulen mit unterschiedlicher Ausrichtung, die gemeinsam arbeiten sollen. Vorher muss das Konzept erarbeitet werden. Die Fortsetzung nach Jahrgangstufe 6 für einzelne Kinder könne man damit nicht erreichen. Man darf die Dinge nicht vermischen.

 

Frau Kapp, Schulleiterin der Wilhelm-von-Türk-Schule, wird Rederecht erteilt.  Die Schule hat so, wie sie besteht, eine gute Tradition sowie gute sächliche und räumliche Voraussetzungen. Sie wurde 1990/91 als Förderzentrum für sprach- und hörgeschädigte Kinder übergeben. Alle Lehrer sind Hörgeschädigtenlehrer. Sechs Lehrer haben eine zusätzliche Ausbildung für den Förderschwerpunkt Sprache. Der Tenor an der Schule ist, die Ressourcen zu bündeln und die Probleme gemeinsam zu lösen.

 

Herr Lenz erklärt, dass die Schließung von zwei Förderschulen und die Errichtung einer fachübergreifenden Förderschule  durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt werden muss.

 

Frau Schulze bittet darum, den Ausschussmitgliedern die Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes mit der Niederschrift auszureichen.

 

Herr Lenz hat keine Einwände.

 

Dr. Steinicke verliest den geänderten Text, wobei der letzte Satz laut Entwurf entfällt.

 

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zusammenlegung der Förderschule James Krüss (44) mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Sprache und der Wilhelm-von-Türk-Schule (42) mit dem sonderpädagogischem Schwerpunkt Hören zu einem „Regionalen Kompetenzzentrum für Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache“ für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 – 10 zum Schuljahr 2008/2009 umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              7

Ablehnung:                1

Stimmenthaltung:    1                      Antrag geändert beschlossen

 

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