20.02.2008 - 2.7 Schulstandort für die Hoffbauer-Stiftung

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Lehmannn führt aus, die CDU-Fraktion habe  den Antrag eingebracht, um zu ermöglichen, dass die Hoffbauer-Stiftung einen Schulstandort erhält und damit Planungssicherheit für das Schuljahr 2009/10 hat.

 

Herr Richter erklärt, dass das Vergaberecht dem entgegen steht. Vorbehaltlich der schulpolitischen Klärung könnte aus Sicht des KIS das Objekt ehemalige Marie-Curie-Schule ab Sommer 2008 und das Teilobjekt Burgstraße ab 2011/2012 einer anderen Nutzung zugeführt werden. Da beide Objekte einen erheblichen Sanierungsstau aufweisen, wird seitens des KIS nicht davon ausgegangen, dass eine langfristige Fremdnutzung auf der Basis von Mietverträgen erfolgen kann.  Zur Sicherung der somit durch den Nutzer zu realisierenden notwendigen Investitionen müsste hierzu ein Eigentumsübergang (Verkauf oder Erbbaurecht) erfolgen.

Beim Objekt Burgstraße könnte die Veräußerung/Bestellung Erbbaurecht ohne förmliche Ausschreibung erfolgen, da auf Grund der zum Zeitpunkt der Veräußerung bereits abgeschlossenen Sanierung des verbleibenden städtischen Gebäudeteils, mit der Veräußerung keine Sanierungsverpflichtung verbunden sein muss. Im Investitionsplan sind Mittel für die Sanierung bis 2011 vorgesehen.

Beim Objekt ehemalige Marie-Curie-Schule, wird auf Grund des Sanierungsstaus des verbleibenden städtischen Gebäudeteils seitens des KIS das Ziel einer ganzheitlichen Standortentwicklung verfolgt. Auf Grund der begrenzten Investitionsmittel kann eine Sanierung des städtischen Gebäudes derzeit nicht gesichert werden. Somit könnte aus Sicht des KIS nur eine Veräußerung des Gesamtstandortes verbunden mit einer Gesamtsanierungspflicht erfolgen. Der städtische Bedarf wäre dann über eine Rückmietung zu sichern. Dieses Geschäft unterliegt jedoch entsprechend der jüngsten Entwicklung der Rechtssprechung der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion der Ausschussmitglieder an.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              0

Ablehnung:                7

Stimmenthaltung:    2                                  Der Antrag DS 08/SVV/0054 ist abgelehnt.