20.02.2008 - 2.7 Schulstandort für die Hoffbauer-Stiftung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.7
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Lehmannn führt aus, die CDU-Fraktion habe den Antrag eingebracht, um zu ermöglichen, dass die
Hoffbauer-Stiftung einen Schulstandort erhält und damit Planungssicherheit für
das Schuljahr 2009/10 hat.
Herr Richter erklärt, dass das Vergaberecht dem entgegen steht.
Vorbehaltlich der schulpolitischen Klärung könnte aus Sicht des KIS das Objekt
ehemalige Marie-Curie-Schule ab Sommer 2008 und das Teilobjekt Burgstraße ab
2011/2012 einer anderen Nutzung zugeführt werden. Da beide Objekte einen
erheblichen Sanierungsstau aufweisen, wird seitens des KIS nicht davon
ausgegangen, dass eine langfristige Fremdnutzung auf der Basis von
Mietverträgen erfolgen kann. Zur
Sicherung der somit durch den Nutzer zu realisierenden notwendigen
Investitionen müsste hierzu ein Eigentumsübergang (Verkauf oder Erbbaurecht)
erfolgen.
Beim Objekt Burgstraße könnte die Veräußerung/Bestellung
Erbbaurecht ohne förmliche Ausschreibung erfolgen, da auf Grund der zum
Zeitpunkt der Veräußerung bereits abgeschlossenen Sanierung des verbleibenden
städtischen Gebäudeteils, mit der Veräußerung keine Sanierungsverpflichtung
verbunden sein muss. Im Investitionsplan sind Mittel für die Sanierung bis 2011
vorgesehen.
Beim Objekt ehemalige Marie-Curie-Schule, wird auf Grund des
Sanierungsstaus des verbleibenden städtischen Gebäudeteils seitens des KIS das
Ziel einer ganzheitlichen Standortentwicklung verfolgt. Auf Grund der
begrenzten Investitionsmittel kann eine Sanierung des städtischen Gebäudes
derzeit nicht gesichert werden. Somit könnte aus Sicht des KIS nur eine
Veräußerung des Gesamtstandortes verbunden mit einer Gesamtsanierungspflicht
erfolgen. Der städtische Bedarf wäre dann über eine Rückmietung zu sichern.
Dieses Geschäft unterliegt jedoch entsprechend der jüngsten Entwicklung der
Rechtssprechung der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
Es schließt sich eine kurze Diskussion der
Ausschussmitglieder an.