26.02.2008 - 3.1 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorschlag zur Präzisierung des Beschlussvorschlages liegt allen Teilnehmern vor.

 

Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) erläutert diesen.

 

Für den Punkt  3. des Formulierungsvorschlages wird vom Vorsitzenden eine geänderte Formulierung vorgeschlagen.

 

Nach kurzer Diskussion wird folgende Formulierung der Punkte 2. und 3. des Beschlussvorschlages zur Abstimmung gestellt:

 

2. Ab Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne.

 

3. Für die Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen das Bauvorhaben sprechen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.      Ab Abschluss der Auslegung gilt der FNP-Entwurf als neue Grundlage für

-          die Entwicklung von Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3, Satz 2 BauGB,

-          die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35                  BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:        0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen