11.03.2008 - 4.6 Innenbereichssatzung

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Feststellung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 1 BauGB vorzulegen.

Dieser ist in der Stadtverordnetenversammlung im Juni einzubringen.

 

 

 

Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Frau Hüneke.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass die Erarbeitung einer Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für das gesamte Stadtgebiet nicht erforderlich sei und geht erläuternd darauf ein. Sollte für einzelne Teilflächen des Stadtgebietes eine Abgrenzung des Innenbereiches erforderlich sein, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten.

 

Weiterhin wird durch Herrn Goetzmann darauf aufmerksam gemacht, dass eine Umsetzung für das gesamte Stadtgebiet faktisch undurchführbar wäre.

 

Frau Hüneke bittet den Antrag zurückzustellen, um sich nochmals in der Fraktion beraten zu können.

Reduzieren

 

Reduzieren