11.03.2008 - 6.4 BE zum Bau der Antennenanlage in Fahrland (ents...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) informiert zum Standort des Antennenmastes. Der
Mobilfunkbetreiber habe Untersuchungen mit unterschiedlichen Antennenhöhen
vorgenommen, um das Gebiet zu versorgen (einschl. Prüfung, ob andere
Maststandorte zur Mitnutzung genommen werden könnten). Vor diesem Hintergrund
sei der Bauantrag gestellt worden. Die Anlage befindet sich im Außenbereich.
Hier handelt es sich um eine sogenannte privilegierte Anlage und sei damit
zulässig. Eine Verhinderung sei nur möglich, wenn es entgegenstehende
öffentliche Belange (unüberwindlich entgegenstehend) gäbe. Im
Baugenehmigungsverfahren sind die Aspekte Naturschutz und Immissionsschutz
diskutiert worden. Bzgl. der immissionsschutzrechtlichen Fragen habe das
Landesumweltamt eine eindeutige Zusage gegeben. Bzgl. der Naturschutzfrage seien
Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen worden, wie die Pflanzung von Bäumen
und Hecken, sowie zur Farbgebung des Mastes. Die erforderliche gesicherte
Erschließung liegt vor.
Herr
Goetzmann erläutert, dass vor diesem Hintergrund ein Genehmigungsanspruch
bestehe.