12.03.2008 - 5.6 OLG Brandenburg

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Bezug nehmend auf Presseveröffentlichungen, dass das OLG Brandenburg ein Urteil bezüglich des Griebnitzsee-Uferweges gefällt habe, betont Herr Exner, dass es kein Urteil und keinen Beschluss des OLG gebe, sondern einen Verkündungstermin im Mai d.J. Sicherlich sei an Hand der Verhandlung eine Tendenz für ein Urteil erkennbar und davon auszugehen, dass die voraussichtliche Entscheidung beinhalte, dass sich für das in Rede stehende Grundstück kein Vorkaufsrecht der Stadt aus dem Mauergrundstücksgesetz ableiten lasse.

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