18.03.2008 - 6 Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Richter erklärt, dass die Hundesteuer eine sog. Aufwandssteuer ist. Sie macht auch deutlich, dass der Aufwand für die Betreuung des Hundes weitaus höher  ist, als die Hundesteuer, die auch u.a. ein ordnungsrechtliches Ziel hat.

 

Frau Geywitz macht deutlich, dass es für einige Menschen durchaus wichtig ist, einen Hund zu haben.

Soweit sie informiert ist, gibt es in der Hundesteuersatzung die Möglichkeit, auf Antrag bei besonderer Härte von der Hundesteuer befreit zu werden.

 

Frau E. Müller bestätigt dies.

 

Frau Richter erklärt, dass gemäß Abgabenordnung diese Möglichkeit der Minderung oder des Erlasses der Hundesteuer besteht.

 

Frau Dr. Müller erinnert daran, dass in der Vergangenheit mehrere Satzungen in diesem Hinblick angepasst wurden.

Sie macht deutlich, dass es durchaus Leistungsempfänger nach SGB II gibt, die bereits vor dem Leistungsbezug schon einen Hund hatten.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam  (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:

 

  1. § 4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

Für jeweils einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst wird.

 

  1. Die Änderung gilt rückwirkend ab  1. Januar 2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                 4

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         4

Dem Antrag wird zugestimmt.