18.03.2008 - 6 Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 18.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Richter erklärt, dass die Hundesteuer eine sog. Aufwandssteuer ist.
Sie macht auch deutlich, dass der Aufwand für die Betreuung des Hundes weitaus
höher ist, als die Hundesteuer,
die auch u.a. ein ordnungsrechtliches Ziel hat.
Frau Geywitz macht deutlich, dass es für einige Menschen durchaus
wichtig ist, einen Hund zu haben.
Soweit
sie informiert ist, gibt es in der Hundesteuersatzung die Möglichkeit, auf
Antrag bei besonderer Härte von der Hundesteuer befreit zu werden.
Frau E. Müller bestätigt dies.
Frau Richter erklärt, dass gemäß Abgabenordnung diese Möglichkeit der
Minderung oder des Erlasses der Hundesteuer besteht.
Frau Dr. Müller erinnert daran, dass in der Vergangenheit
mehrere Satzungen in diesem Hinblick angepasst wurden.
Sie
macht deutlich, dass es durchaus Leistungsempfänger nach SGB II gibt, die
bereits vor dem Leistungsbezug schon einen Hund hatten.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung
der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der
Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:
- §
4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für jeweils
einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem
3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die
diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst
wird.
- Die
Änderung gilt rückwirkend ab
1. Januar 2008.