19.03.2008 - 5.1 Information zum Aufnahmeverfahren LuBK, Ü 11 un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 19.03.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Bogel-Meyhöfer führt aus, dass an der Voltaire-Gesamtschule (9), dem Humboldt-Gymnasium (1), dem Helmholtz-Gymnasium (4) und dem Leibniz-Gymnasium (41), sowie am Evangelischen Gymnasium Leistungs- und Begabtenklassen (LuBK) angeboten werden. Nach Auswertung der Anwahl kann festgestellt werden, dass alle Schulen, außer das Leibniz-Gymnasium übernachgefragt sind und Klassen einrichten können. Beim Leibniz-Gymnasium liegt die Anwahl unter dem Richtwert von 25 Schülern. Es ist zu prüfen, ob eine Klasse aus Bewerbern des Zweitwunsches eingerichtet werden kann.
Beim Übergang in Klasse 11 muss zwischen Gymnasien und
Gesamtschulen unterschieden werden. Bei Gymnasien erfolgt die Umsetzung des 10.
Jahrganges in den 11. Jahrgang. Bei Gesamtschulen bilden sich die 11. Klassen
aus eigenen Schülern und aus Schülern, die aus Oberschulen aufgenommen werden.
Um eine Klasse zu bilden müssen mindestens 50 Anmeldungen berechtigter Schüler
vorliegen. In der Voltaire-Gesamtschule haben sich 80 Schüler plus 24 Schüler
aus dem Schulversuch 6 +6 angemeldet. In der Lenné-Gesamtschule haben sich 73
Schüler plus 23 Schüler aus dem Schulversuch 6 + 6 angemeldet. Die Sportschule
(55) wurde im Erstwunsch von 70 Schülern, die Steuben-Gesamtschule (46) von 61
Schülern und die Goethe-Schule (21/31) von 57 Schülern angewählt. Wenn sich die
Zahlen bestätigen können zum Schuljahr 2008/09 an allen Gesamtschulen 11.
Klassen eingerichtet werden.
Im Ü 7-Verfahren sind das Humboldt und das
Helmholtz-Gymnasium übernachgefragt. Die Summe der Kapazität an Gymnasien
beträgt 274 Plätze. Dem stehen 389 Erstwünsche gegenüber, d.h. es gibt eine
Übernachfrage von 115 Bewerbern. Über die Einrichtung von Klassen könne man zur
Zeit noch nichts sagen. Abzuwarten sei wie viele Schüler von den 40 Kindern,
die den Probeunterricht an den Gymnasien besuchen, diesen erfolgreich
abschließen. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, wie Eltern im Zweitwunsch
gewählt haben. Aufgrund der Situation empfiehlt Herr Bogel-Meyhöfer dem
Schulträger zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, für Schüler, die einen Platz
am Gymnasium wollen und die Berechtigung haben Plätze am Gymnasium zu schaffen
und die Kapazität an Gymnasien zu erhöhen. Die Kapazität an Gesamtschulen
(außer Sportschule) beträgt 321 Plätze. Es gibt 438 Erstwünsche. Das heißt, die
Gesamtschulen sind mit 117 Plätzen deutlich übernachgefragt. Der Schulträger
sollte auch hier überlegen, ob er die Kapazität an Gesamtschulplätzen erhöht
und den Schülern einen Gesamtschulplatz angeboten wird, oder ob die Schüler an
eine Oberschule wechseln sollten. Die Montessori-Oberschule (22) wurde gut
angewählt. Alle anderen Oberschulen wurden unter der Kapazität angewählt. Bei
Oberschulen stehen 190 Plätze zur Verfügung, die von 99 Schülern im Erstwunsch
angewählt wurden, das heißt es gibt 91 freie Plätze. Die Stadt Potsdam hält
insgesamt 785 Plätze vor, die im Erstwunsch von 926 Schülern angewählt wurden.
Das heißt, es werden 4 bis 5 Klassen mehr benötigt, um 141 Schüler
unterzubringen. Zu berücksichtigen ist, dass die Anmeldezahlen erst vorläufig
sind und es noch Veränderungen geben wird. Grundsätzlich sollte der
Schulträger überlegen, ob er die Zügigkeit an Gymnasien und Gesamtschulen
erhöht.
Frau Ewers erklärt, dass Überlegungen angestellt werden und der
Fachbereich Schule und Sport zu gegebener Zeit Vorschläge unterbreiten werde.
Frau Drohla fragt, inwieweit die Stadt eigene Möglichkeiten habe
zwischen Gesamtschule und Oberschule auszuwählen. Das Land wolle Oberschulen.
Frau Ewers erklärt, man müsse berücksichtigen, welchen Abschluss die
Schüler machen wollen. Dafür müsse man die Einzelfakten prüfen. Es hängt ab von
den Wünschen der Eltern und von den Noten, welche die Schüler mitbringen
Herr Bogel-Meyhöfer informiert, dass es hinsichtlich der Kapazitäten für
Gesamtschulen keine Beschränkung des Landes gebe.
Frau Dr. Lotz möchte wissen, bis wann man die Zügigkeit erhöhen müsste.
Herr Bogel-Meyhöfer antwortet, dass dies bis Ende April 2008 erfolgen
müsste.
Frau Ewers ergänzt, dass für ein Jahr das Staatliche Schulamt diese
Entscheidung treffen könne. Der Beschluss könne nachgeholt werden.
Herr Bogel-Meyhöfer erklärt ebenfalls, dass das Staatliche Schulamt eine Klasse
einrichten könne für eine Schule, die übernachgefragt ist. Die Stadt könne
später die Zügigkeit erhöhen.