19.03.2008 - 5.1 Information zum Aufnahmeverfahren LuBK, Ü 11 un...

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Herr Bogel-Meyhöfer führt aus, dass an der Voltaire-Gesamtschule (9), dem Humboldt-Gymnasium (1), dem Helmholtz-Gymnasium (4) und dem Leibniz-Gymnasium (41), sowie am Evangelischen Gymnasium Leistungs- und Begabtenklassen (LuBK) angeboten werden. Nach Auswertung der Anwahl kann festgestellt werden, dass alle Schulen, außer das Leibniz-Gymnasium  übernachgefragt sind und Klassen einrichten können. Beim Leibniz-Gymnasium liegt die Anwahl unter dem Richtwert von 25 Schülern. Es ist zu prüfen, ob eine Klasse aus Bewerbern des Zweitwunsches eingerichtet werden kann.

Beim Übergang in Klasse 11 muss zwischen Gymnasien und Gesamtschulen unterschieden werden. Bei Gymnasien erfolgt die Umsetzung des 10. Jahrganges in den 11. Jahrgang. Bei Gesamtschulen bilden sich die 11. Klassen aus eigenen Schülern und aus Schülern, die aus Oberschulen aufgenommen werden. Um eine Klasse zu bilden müssen mindestens 50 Anmeldungen berechtigter Schüler vorliegen. In der Voltaire-Gesamtschule haben sich 80 Schüler plus 24 Schüler aus dem Schulversuch 6 +6 angemeldet. In der Lenné-Gesamtschule haben sich 73 Schüler plus 23 Schüler aus dem Schulversuch 6 + 6 angemeldet. Die Sportschule (55) wurde im Erstwunsch von 70 Schülern, die Steuben-Gesamtschule (46) von 61 Schülern und die Goethe-Schule (21/31) von 57 Schülern angewählt. Wenn sich die Zahlen bestätigen können zum Schuljahr 2008/09 an allen Gesamtschulen 11. Klassen eingerichtet werden.

Im Ü 7-Verfahren sind das Humboldt und das Helmholtz-Gymnasium übernachgefragt. Die Summe der Kapazität an Gymnasien beträgt 274 Plätze. Dem stehen 389 Erstwünsche gegenüber, d.h. es gibt eine Übernachfrage von 115 Bewerbern. Über die Einrichtung von Klassen könne man zur Zeit noch nichts sagen. Abzuwarten sei wie viele Schüler von den 40 Kindern, die den Probeunterricht an den Gymnasien besuchen, diesen erfolgreich abschließen. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, wie Eltern im Zweitwunsch gewählt haben. Aufgrund der Situation empfiehlt Herr Bogel-Meyhöfer dem Schulträger zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, für Schüler, die einen Platz am Gymnasium wollen und die Berechtigung haben Plätze am Gymnasium zu schaffen und die Kapazität an Gymnasien zu erhöhen. Die Kapazität an Gesamtschulen (außer Sportschule) beträgt 321 Plätze. Es gibt 438 Erstwünsche. Das heißt, die Gesamtschulen sind mit 117 Plätzen deutlich übernachgefragt. Der Schulträger sollte auch hier überlegen, ob er die Kapazität an Gesamtschulplätzen erhöht und den Schülern einen Gesamtschulplatz angeboten wird, oder ob die Schüler an eine Oberschule wechseln sollten. Die Montessori-Oberschule (22) wurde gut angewählt. Alle anderen Oberschulen wurden unter der Kapazität angewählt. Bei Oberschulen stehen 190 Plätze zur Verfügung, die von 99 Schülern im Erstwunsch angewählt wurden, das heißt es gibt 91 freie Plätze. Die Stadt Potsdam hält insgesamt 785 Plätze vor, die im Erstwunsch von 926 Schülern angewählt wurden. Das heißt, es werden 4 bis 5 Klassen mehr benötigt, um 141 Schüler unterzubringen. Zu berücksichtigen ist, dass die Anmeldezahlen erst vorläufig sind und es noch Veränderungen geben wird. Grundsätzlich sollte der Schulträger überlegen, ob er die Zügigkeit an Gymnasien und Gesamtschulen erhöht.

 

Frau Ewers erklärt, dass Überlegungen angestellt werden und der Fachbereich Schule und Sport zu gegebener Zeit Vorschläge unterbreiten werde.

 

Frau Drohla fragt, inwieweit die Stadt eigene Möglichkeiten habe zwischen Gesamtschule und Oberschule auszuwählen. Das Land wolle Oberschulen.

 

Frau Ewers erklärt, man müsse berücksichtigen, welchen Abschluss die Schüler machen wollen. Dafür müsse man die Einzelfakten prüfen. Es hängt ab von den Wünschen der Eltern und von den Noten, welche die Schüler mitbringen

 

Herr Bogel-Meyhöfer informiert, dass es hinsichtlich der Kapazitäten für Gesamtschulen keine Beschränkung des Landes gebe.

 

Frau Dr. Lotz möchte wissen, bis wann man die Zügigkeit erhöhen müsste.

 

Herr Bogel-Meyhöfer antwortet, dass dies bis Ende April 2008 erfolgen müsste.

 

Frau Ewers ergänzt, dass für ein Jahr das Staatliche Schulamt diese Entscheidung treffen könne. Der Beschluss könne nachgeholt werden.

 

Herr Bogel-Meyhöfer erklärt ebenfalls, dass das Staatliche Schulamt eine Klasse einrichten könne für eine Schule, die übernachgefragt ist. Die Stadt könne später die Zügigkeit erhöhen.

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