26.03.2008 - 3 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zusammen zu behandeln erhebt sich kein Widerspruch. Anschließend werden die 5 aus der letzten Sitzung vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträge, einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung wie folgt diskutiert und abgestimmt:

 

1.  Bezug nehmend auf die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Beschlusstext der DS 08/SVV/0061 zu ergänzen, hatte Herr Exner eine dem- entsprechende Ergänzung des Beschlusstextes vorgeschlagen, die wie alle anderen Änderungen und Ergänzungen den Fraktionen zur Beratung vorlagen. Auf die Anmerkung von Herrn Schüler, dass der vorgeschlagene Text nicht exakt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses entspreche, erwidert Herr Exner, dass die von ihm vorgeschlagene Fassung korrekter formuliert sei und dem Anliegen des Rechnungsprüfungsausschusses entspreche.

 

Anschließend wird diese Textfassung mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

Für die unmittelbaren und mittelbaren Eigengesellschaften der Landeshaupt-stadt gilt ergänzend Folgendes:

 

Bei Unternehmen in privater Rechtsform ist durch Gesellschaftervertrag bzw.      –satzung sicherzustellen, dass das Rechnungsprüfungsamt die in § 53 Abs. 1 und § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz normierten Prüfrechte wahrnehmen kann. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung ist § 96 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

2. Im Weiteren lag den Fraktionen der von Herrn Exner vorgeschlagene Änderungstext bzw. die Neufassung für die DS 06/SVV/0894 zur Beratung vor und der Oberbürgermeister bittet die Fraktion DIE LINKE um eine diesbezügliche Stellungnahme. Herr Dr. Scharfenberg signalisiert die Zustimmung unter der Maßgabe, dass die Anlagen eine gleiche Verbindlichkeit erhalten wie der Kodex selbst. Herr Exner verweist darauf, dass die durch Beschluss der StVV aufgenommene Ergänzung nur durch einen entsprechenden Beschluss wieder aufgehoben werden könne und dadurch die gleiche Verbindlichkeit erhalte wie der Kodex selbst. Darüber hinaus werde die Verwaltung die genannte Anlage bis zur Sitzung der StVV überarbeiten und ausreichen.

 

Abstimmung:

In der Anlage „Zielbild / Zielsystem …“ zum Kodex soll die besondere Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses zum Ausdruck kommen, und zwar mit folgender Einleitung:

 

Während private Unternehmen ausschließlich marktorientiert auftreten, agieren öffentliche Unternehmen stärker im Spannungsfeld zwischen Markt, Politik und Öffentlichkeit.

Anstelle der Profitabilität wird von ihnen in erster Linie ein öffentlicher Auftrag erfüllt. Dabei liegt es im Gemeinwohlinteresse, dass die öffentlichen Unternehmen ihrem eigentlichen Zweck folgen. Andererseits sind die Eigentümer öffentlicher Unternehmen an effektiven Strukturen und an einer Rendite im Umgang mit knappen Ressourcen interessiert, sie sind nicht nur Gesellschafter, sondern auch Auftraggeber.

Die öffentlichen Unternehmen werden von der Geschäftsführung/ dem Vorstand/ der Werkleitung geleitet und - je nach Rechtsform - durch einen politisch  bzw. administrativ besetzten Verwaltungs- oder Aufsichtsrat bzw. Werksausschuss kontrolliert.

In den Gesellschafterversammlungen vertritt der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin die Gemeinde, er/sie kann aber Beschäftigte mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.

Zudem obliegen bestimmte strategische Entscheidungen, wie z.B. Gründungen von städtischen Unternehmen und Anteilsan- und -verkäufe der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

Auf Grund der größeren Anzahl an Akteuren bei öffentlichen Unternehmen besteht eine größere Gefahr der Intransparenz. Die Steuerung gestaltet sich daher häufig schwieriger als in der Privatwirtschaft. Entsprechend bedarf es hier besonders klarer, transparenter und effizienter Steuerungs- und Kontrollmechanismen.

Da die Beteiligungsunternehmen i. d. R. auf Grund ihres Unternehmenszwecks von herausgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl sind und somit eine besondere Verantwortung tragen, leitet sich zugleich die Verpflichtung für die LHP ab, die politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeit dieser Unternehmen planmäßig und nachhaltig zu gewährleisten. Zu deren Umsetzung ist ein System, welches wechselseitige Informations- und Konsultationsbeziehungen von Beginn der Planung, der  Durchführung bis hin zur Ergebnisdarstellung, aufzubauen. Hierbei soll gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse erreicht werden, was auch eine Nachvollziehbarkeit von bestimmten Entscheidungen in der Öffentlichkeit gewährleisten kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         3

 

3. Zum  Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Seite 11, Punkt 3.41, Abs. 2 die Formulierung bezüglich der Niedriglöhne zu verschärfen, schlägt die Verwaltung vor, im ersten Satz auf die „Soll-Formulierung“ zu verzichten, so dass der Satz lautet:

Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung ihre Möglichkeiten ausschöpft...“

 

Diese geänderte Formulierung wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

 

4. Bezüglich der Kritik der Fraktion DIE LINKE, dass die Formulierung zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer unbefriedigend sei, wird nach Rücksprache mit den Geschäftsführer Herrn Paffhausen, Herrn Grebner und Herrn Müller-Zinsius sowie auf der Grundlage des Beschlusses der StVV 05/SVV/0711 folgende Formulierung empfohlen (Seite 13, Punkt 3.43, Abs. 6):

 

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung soll – soweit von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht wird – nach Fixum und leistungs- und erfolgsbezogenen Komponenten gegenüber den zuständigen Organen ausgewiesen werden. Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die LHP mehrheitlich beteiligt ist, ist die Vergütung zeitgleich mit dem Beteiligungs- bzw. Konsolidierungsbericht im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben. Bei der Neu- oder Wiederbestellung von Geschäftsführern/ Geschäftsführerinnen hat/haben die Gesellschafterin/ die Gesellschafter auf die Aufnahme einer dahingehenden Verpflichtung in den Dienstvertrag hinzuwirken.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt zu dieser vorgeschlagenen Formulierung an, dass diese „meilenweit“ von dem Anliegen der Fraktion DIE LINKE entfernt sei, die eine ähnliche Regelung wie die für das Land Berlin fordere. Herr Exner macht darauf aufmerksam, dass es damit rechtliche Probleme gebe, weil für eine Anwendung dieser Regelung die entsprechende Rechtsgrundlage fehle. Die habe das Land Berlin im Jahr 2005 für sich hergestellt. Das könne Potsdam nicht, weil der Kommune die Gesetzgebungshoheit fehle. Hier könne eine entsprechende Regelung nur in die Anstellungsverträge aufgenommen werden und das auch nicht rückwirkend und auch nicht ohne Zustimmung der Vertragspartner. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Fraktion DIE LINKE auf ihren diesbezüglichen Änderungsantrag bestehe und dieser unter Berücksichtigung der Rechtslage umzusetzen sei. Dem entgegnet Herr Schubert, dass dieser Änderungsantrag, wenn er denn eine Mehrheit fände, gegen geltendes Recht verstoße und damit den Kodex insgesamt gefährde. Er fordert die Fraktionen auf, Änderungen nur dann zu beschließen, wenn sie rechtskonform seien. Daraufhin beantragt Herr Dr. Scharfenberg, dass im letzten Satz statt  „hinzuwirken“ durch die Worte „aufzunehmen ist“ ersetzt wird. Darauf Bezug nehmend merkt Herr Schüler an, dass eine Formulierung zur Veröffentlichung der Bezüge aufgenommen werden müsse.

 

Der o.g. Formulierungsvorschlag zur Seite 13, Punkt 3.43, Abs. 6 wird unter der Maßgabe einer Präzisierung („aufzunehmen ist“ und Aufnahme einer  Formulierung zur Veröffentlichung der Bezüge) zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

5. Zum Antrag der Fraktion Die Andere - DS 06/SVV/0499 – mit dem Wortlaut

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die VertreterInnen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadt Potsdam in den Aufsichtsgremien von städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung legen einmal jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Rechenschaft darüber ab, wie sich ihre Tätigkeit in den Aufsichtsgremien im Allgemeinen gestaltete und wie sie die an sie erteilten Aufträge der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsgremien umgesetzt haben.

 

wurde im  Ergebnis der Diskussion darüber Einigung erzielt, diesen Antrag in die weitere Diskussion des  Public Governance Kodex einzubeziehen. Hierzu, so Herr Exner, sichere die Kommunalverfassung zwar das Auskunftsrecht für die Stadtverordnetenversammlung zu, demgegenüber stehe jedoch das Gesellschaftsrecht mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheit. Herr Krause empfiehlt in der sich anschließenden Diskussion, im vorletzten Satz das Wort „Aufträge“ zu streichen, da die Stadtverordnetenversammlung den Aufsichtratsmitgliedern nur Empfehlungen geben könne. Darüber hinaus habe er  Bedenken zur praktischen  Umsetzung des Anliegens der Fraktion Die Andere, denn wenn man sich vorstelle, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied berichten solle, müsse es bei der Vielzahl der Aufsichtsräte und ihrer Mitglieder wohl eine Extra-Sitzung nur für dieses Anliegen geben. Herr Schliepe schlägt daraufhin statt „Aufträge“ als geänderte Formulierung vor „wie Beschlüsse der StVV in den Aufsichtsräten umgesetzt werden“. Für die Form der Berichterstattung werde man sicher Möglichkeiten finden, so wie für viele andere Berichterstattungen auch. Bezüglich der Ausführungen von Herrn Exner zur Verschwiegenheitspflicht verweist er auf die §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes, welche diesbezüglich Möglichkeiten zu Berichten in Gremien eröffnen würde.

Herr Schüler merkt an, dass er die Formulierung zur  „Rechenschaftspflicht“ als  problematisch empfinde, weil das bedeute, dass jeder Stadtverordnete, der in einem Aufsichtsrat tätig sei, sein Abstimmungsverhalten erläutern und begründen müsse. Das sollte in eine Berichterstattung der Aufsichtsräte geändert werden, denn diese haben eine Informationspflicht. Herr Krause betont in seinen Ausführungen, dass eine Information unmittelbar und sofort erfolgen müsse und er sich deshalb frage, was dann noch am Jahresende zu berichten sei. Darüber hinaus sei der Aufsichtsrat ein Organ und habe als solches die Beschlüsse der StVV umzusetzen. Wie soll da jeder Einzelne die Beschlussumsetzung einschätzen und Stellung nehmen? Herr Mühlberg führt aus, dass der Kodex ein Grundsatzpapier sei, in das keine Details gehörten. Darüber hinaus sei die Nichtöffentlichkeit für alles, was auf Papier gedruckt werde, nicht vollständig zu gewährleisten.

Im Ergebnis der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister vor, den Antrag weiter zurückzustellen und dem Arbeitskreis Beteiligungssteuerung zu übergeben, der sich demnächst konstituieren werde. In der Sitzung des Arbeitskreises sei das Anliegen als Auftrag zu formulieren, um auch die gewünschten Effekte zu erzielen. Dieser Vorschlag, so Herr Schliepe, sei für ihn problematisch, da der Kodex bereits seit zwei Jahren diskutiert werde und das Zusammenspiel zwischen Unternehmen und Gremien regeln solle. Er befürchte, dass das Anliegen bei einer weiteren Zurückstellung „untergehe“ und der Stellenwert des Anliegens „geringer“.  Aus der Diskussion gebe es bereits mehrere Anregungen für Formulierungsänderungen, die es ermöglichen sollten, einen Formulierungsvorschlag zu finden.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass eine Rücksprache der Fraktion Die Andere mit dem Bereich  Beteiligungssteuerung hilfreich sei, um eine Formulierung zu finden, die auch praktikabel sei und dann müsse diese Änderung in der Sitzung der StVV diskutiert werden. Im Weiteren wird dahingehend Einigung erzielt, dass nach Rücksprache mit der Fraktion Die Andere möglichst bis zu den Fraktionssitzungen am Montag ein neuer Formulierungsvorschlag vorliegt.

Dem Vorschlag  von Herrn Dr. Scharfenberg, im Rahmen des Beteiligungsberichtes zum Kodex Stellung zu nehmen, stimmt Herr Exner zu.

 

Der Oberbürgermeister stellt die DS 08/SVV/0061 mit den 4 bereits angenommenen Änderungen und der Maßgabe vorzulegender Formulierungsvorschläge zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

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Anlagen zur Vorlage

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