08.04.2008 - 5.1 Innenbereichssatzung (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 auch an alle OBR
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0149 Innenbereichssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- zurückgezogen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Feststellung
der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1,
Nr. 1 BauGB vorzulegen.
Dieser
ist in der Stadtverordnetenversammlung im Juni einzubringen.
Frau Hüneke unterbreitet den Vorschlag auf Umwandlung in
einen Prüfauftrag.
Der Ausschussvorsitzende macht deutlich, dass über das
Ergebnis der Prüfung bereits in den vergangenen Sitzungen durch Herrn Goetzmann
berichtet worden sei.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauen) teilt die
einzelnen Voten der Ortsbeiräte zu diesem Antrag mit, welche sehr
unterschiedlich ausgefallen sind.
Er bringt nochmals seine Ausführungen in vergangenen
Sitzungen in Erinnerung und stellt dar, dass das Ausklammern von einzelnen
Grundstücken damit nicht möglich sei (nur Einbeziehung). Die Erstellung für das
gesamte Stadtgebiet wäre in der Lage, die Kapazität für 5 Jahre „lahmzulegen“.
Es macht nur Sinn für ganz abgegrenzte Bereiche in der Stadt. Die Möglichkeiten
werden bereits genutzt. Hier verweist Herr Goetzmann auf
Abrundungssatzung/Begrenzungssatzung.
Frau
Hüneke zieht den Antrag für ihre Fraktion zurück.