08.04.2008 - 5.1 Innenbereichssatzung (Wiedervorlage)

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Feststellung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 1 BauGB vorzulegen.

Dieser ist in der Stadtverordnetenversammlung im Juni einzubringen.

 

 

Frau Hüneke unterbreitet den Vorschlag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag.

 

Der Ausschussvorsitzende macht deutlich, dass über das Ergebnis der Prüfung bereits in den vergangenen Sitzungen durch Herrn Goetzmann berichtet worden sei.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauen) teilt die einzelnen Voten der Ortsbeiräte zu diesem Antrag mit, welche sehr unterschiedlich ausgefallen sind.

 

Er bringt nochmals seine Ausführungen in vergangenen Sitzungen in Erinnerung und stellt dar, dass das Ausklammern von einzelnen Grundstücken damit nicht möglich sei (nur Einbeziehung). Die Erstellung für das gesamte Stadtgebiet wäre in der Lage, die Kapazität für 5 Jahre „lahmzulegen“. Es macht nur Sinn für ganz abgegrenzte Bereiche in der Stadt. Die Möglichkeiten werden bereits genutzt. Hier verweist Herr Goetzmann auf Abrundungssatzung/Begrenzungssatzung.

 

Frau Hüneke zieht den Antrag für ihre Fraktion zurück.

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