08.04.2008 - 5.2 Städtebauliche Entwicklung für das RAW-Gelände ...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Juni einen städtebaulichen Entwurf für das RAW-Gelände zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

Die Ausführungen der letzten Sitzung von Herrn Goetzmann(FB Stadtplanung und Bauordnung) sind mit dem Protokoll ausgereicht worden. Zusätzlich liegt den Teilnehmern als Tischvorlage eine Ausarbeitung des Servicebereiches Recht (Frau Krusemark) bzgl. der Behandlung von Anträgen auf Erteilung einer Baugenehmigung und Bauvoranfragen im SB-Ausschuss v. 7.4.2008 vor.

 

Herr Goetzmann geht u.a. nochmals erläuternd im Detail auf die Voraussetzungen für eine vorzeitige Baugenehmigung nach § 33 (3) BauGB und die Möglichkeiten der Einbeziehung der Gremien der Stadtverordnetenversammlung ein und beantwortet Rückfragen der Teilnehmer.

 

Der Ausschussvorsitzende empfiehlt den Teilnehmern, sich in den Fraktionen umfassen zu informieren.

 

Die abschließende Behandlung wird auf die Sitzung am 22.4.2008 vertagt.

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