08.04.2008 - 4.2 Satzungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Es ist davon auszugehen, dass auch eine gerichtliche Überprüfung (Normenkontrollverfahren) durchgeführt wird.

 

Auf einzelne Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Goetzmann erläuternd ein.

So macht er u.a. auf die Fristen zur Zurückstellung von Baugesuchen und Fristen für die Dauer von Veränderungssperren aufmerksam.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kirsch bzgl. des Prozessrisikos und ggf. daraus resultierender finanzieller Dimension äußert Herr Goetzmann, dass hier eine differenzierte Beantwortung notwendig sei. Fachlich rechtlich gibt er den Hinweis, dass bei Normenkontrollverfahren nicht um die Frage des Schadenersatzes geht.

Für weitere Informationen verweist er auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße / Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L entsprechend Anlage 1a entschieden.

 

2.      Die erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße / Havelseite“, Teilbereich 75 G bis 75 L wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage