08.04.2008 - 4.2 Satzungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Es ist davon auszugehen, dass auch eine
gerichtliche Überprüfung (Normenkontrollverfahren) durchgeführt wird.
Auf
einzelne Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Goetzmann erläuternd ein.
So macht
er u.a. auf die Fristen zur Zurückstellung von Baugesuchen und Fristen für die
Dauer von Veränderungssperren aufmerksam.
Zur
Nachfrage von Herrn Kirsch bzgl. des Prozessrisikos und ggf. daraus
resultierender finanzieller Dimension äußert Herr Goetzmann, dass hier eine
differenzierte Beantwortung notwendig sei. Fachlich rechtlich gibt er den
Hinweis, dass bei Normenkontrollverfahren nicht um die Frage des
Schadenersatzes geht.
Für
weitere Informationen verweist er auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße /
Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L entsprechend Anlage 1a
entschieden.
2.
Die
erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße /
Havelseite“, Teilbereich 75 G bis 75 L wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255,5 kB
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2
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2,5 MB
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365,5 kB
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4
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12,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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956,1 kB
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6
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11,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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