16.04.2008 - 3.3 Kostenloses Mittagessen für bedürftige Schüleri...

Beschluss:
vertagt
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Frau Schulze erklärt, dass Ausgangspunkt für den Antrag der haushaltsbegleitende Beschluss sei, mehr Geld in den Haushalt 2008 einzustellen. Da dies nicht in entsprechender Höhe erfolgt ist, habe man den Antrag gestellt.

 

Frau Ewers verweist auf die mehrfache Behandlung der Problematik im Hauptausschuss. Die Verwaltung hat einen Gegenvorschlag unterbreitet, der in der heutigen Beigeordnetenkonferenz beraten wurde und den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage ausgereicht wird. Die Verwaltung könne dem Antrag nicht folgen, weil er den Ergebnishaushalt zusätzlich mit etwa 900 T € belasten würde. Eingestellt sind 100 T €. Nach einer Umfrage zur der Einschätzung der Schulleiter gehe man zunächst davon aus, dass diese Summe im Schuljahr 2007/08 ausreichend sei. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Leistungsempfänger mit einem Eigenanteil von 1 € zu beteiligen und den darüber hinausgehenden Betrag durch die Landeshauptstadt zu bezuschussen. Des Weiteren ist ein Härtefallfonds vorgesehen, wo der Schulleiter Kinder meldet, die nach seiner Einschätzung auf kostenloses Essen angewiesen sind. Es werden auch Niedriglohnempfänger  berücksichtigt, was über den Antrag hinausgehe. Sie bittet um die Diskussion zur ausgereichten Tischvorlage.

 

Herr Kümmel hält den Vorschlag der Verwaltung nach erstem Überblick für vernünftig. Punkt 1 und 2 des Antrages seien damit durch Verwaltungshandeln erledigt. Die Fraktion DIE LINKE sollte darüber nachdenken, den Antrag zurückzuziehen.

 

Frau Lehmann  hält die Vorlage der Verwaltung für in Ordnung und könnte mit dem Vorschlag mitgehen.

 

Frau Schulze stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung kurz zu unterbrechen, um sich mit der Tischvorlage vertraut zu machen.

 

Frau Jonen informiert, dass der Finanzausschuss, in seiner heutigen Sitzung der Vorlage der Verwaltung zugestimmt hat. Man habe sich für die Behandlung in der SVV am 7. Mai 2008 ausgesprochen. Bis dahin soll die Verwaltung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes prüfen, inwieweit auch Kinder aus privaten Schulen  zu berücksichtigen sind und welcher Mehrbedarf sich daraus ergeben würde.

 

Dr. Steinicke macht nach § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung von dem Recht einer Fraktion Gebrauch, die Sitzung zu unterbrechen ( 5 bis 10 Minuten).

 

Die Sitzung wird um 18.05 Uhr unterbrochen und um 18.15. Uhr fortgeführt.

 

Frau Schulze erklärt, dass man keinen Zeitdruck habe. Sie stellt  den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung in die nächste Ausschusssitzung.

 

Frau Dr. Lotz spricht dagegen. Es seien alle in die Problematik eingearbeitet, da in allen Fraktionen dazu diskutiert werde. Die Vorlage der Verwaltung trage dem Anliegen Rechnung.

 

Dr. Steinicke verweist auf die Tragweite von Punkt 5 der Beschlussvorlage und spricht für den Geschäftsordnungsantrag.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

Zustimmung:            4

Ablehnung:              3

Stimmenthaltung:   1           

 

Die DS 08/SVV/0249 wird zurückgestellt.

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