17.04.2008 - 4.2 Gebührenbefreiung für Fahrradständer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 17.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Kluge informiert, dass in den letzten Jahren keine Anträge auf
Sondernutzungserlaubnis für Fahrradständer bei der Verwaltung gestellt wurden.
Es erfolgte somit auch keine Gebührenberechnung auf der Grundlage der benannten
Tarifnummer 11 der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam.
Fahrradständer werden vielmehr dem Anliegergebrauch zugerechnet.
Die
Verwaltung prüft lediglich bzw. nimmt Einfluss darauf, dass derartig
aufgestellte Radabstellanlagen nicht erforderliche Gehwegbreiten unangemessen
beeinträchtigen.
Sie
sagt zu, dass dies in die zukünftige Satzung eingearbeitet wird.
Herr Wendt erklärt den Antrag somit für erledigt.
Herr Lehmann fragt nach dem Umgang mit stationären Fahrradständern.
Frau Kluge erklärt, dass diese eine Baugenehmigung benötigen und von
daher keine Sondernutzungsgenehmigung.