22.04.2008 - 5.1 Städtebauliche Entwicklung für das RAW-Gelände ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung im Juni einen städtebaulichen Entwurf für das
RAW-Gelände zum Beschluss vorzulegen.
Herr Goetzmann unterbreitet das Angebot, bei Bedarf das
Modell und zum Teil aktualisierte Unterlagen vorzustellen. Dafür würden
Bauträger und Architekt zur Verfügung stehen. Bzgl. des ausgereichten Papiers
mit den denkbaren Möglichkeiten, wie im Umgang mit dem Vorhaben voranzugehen
ist, sollte heute eine Entscheidung erfolgen.
Der Ausschussvorsitzende schlägt folgenden mit der
Verwaltung abgestimmten Verfahrensvorschlag vor:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der
Zeit vom 7. bis 18.04.2008 statt. Die vorgezogene formelle Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft derzeit noch.
Das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Bürger- und
TÖB-Beteiligung wird im Juni 2008 im SB-Ausschuss vorgestellt werden. Sollte
dann die Notwendigkeit von Plankorrekturen gesehen werden, könne in die STVV
Juli 2008 ein Dringlichkeitsantrag mit dem Ziel einer Änderung der
Planungsziele eingebracht werden. Die Folge wäre die übliche Verfahrensweise
eines Bebauungsplanverfahrens. Der Vorsitzende wirbt für den
Verfahrenvorschlag, der einerseits eine Interventionsmöglichkeit der STVV
sichert, andererseits nur zu einer Zeitverzögerung führen würde, wenn im
Beteiligungsverfahren auf ein gravierendes Problem hingewiesen werden würde.
Frau Hüneke bittet um eine Verabredung, dass keine
Genehmigung bis zu diesem Zeitpunkt erteilt werde. Sie hält es für angebracht,
dass Entscheidungen, ob dieses beschleunigte Verfahren gewählt wird, in
künftigen Fällen eine Entscheidung der STVV sein sollte.
Der Ausschussvorsitzende greift den Hinweis auf und zitiert
aus dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Oktober 2008. Hier sei
die beabsichtigte Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach §13 a)
BauGB mitgeteilt worden.
Allerdings sei seiner Meinung nach nicht auf die Inanspruchnahme von §
33 (3) BauGB zur vorzeitigen Erteilung von Baugenehmigungen hingewiesen worden.
Erst die Kopplung beider Möglichkeiten bringt die erwarteten Vorteile im
Verfahrensablauf, generiert aber gleichzeitig auch Risiken.
Herr
Goetzmann macht deutlich, dass es sich bei diesem Verfahren um völlig andere
Rahmenbedingungen als bisher handelt. Die Anregungen werden von der Verwaltung
aufgenommen. Ziel der Verwaltung sei Transparenz herzustellen. Die
Beschleunigung ist dabei das Ziel, „nicht Heimlichtuerei“. Er sichert für die
Verwaltung zu, dass vor der STVV im Juli d.J. keine Baugenehmigungen erteilt
werden.
Herr Kirsch hält die Bebauung u.a. wegen fehlender
Durchmischung für nicht zustimmungsfähig.
Verschiedene andere Teilnehmer äußern sich dagegen positiv
zum Vorhaben.
Herr
Kümmel spricht die Problematik soziale Infrastruktur an.
Bezogen auf die Frage der sozialen Infrastruktur äußert Herr
Goetzmann, dass hier die Möglichkeit zur Regelung über einen städtebaulichen
Vertrag bestehen würde. Die Rechtsprechung sagt jedoch dazu deutlich aus, es
muss kausal sein und angemessen sein. In den Erdgeschossen gebe es Potential
für die Unterbringung von Folgeeinrichtungen.
Herr Kümmel merkt an, dass dies im Rahmen des Verfahrens in
Erinnerung bleiben sollte.
Frau Hüneke bittet in die Berichterstattung im Juni 08 auch
auf die Breite der inneren Erschließungsstraßen einzugehen. Zusätzlich verweist
sie nochmals darauf, dass bis zur potentiellen Möglichkeit eines
Dringlichkeitsantrages im Juli 2008 keine Baugenehmigung erteilt werden dürfe.
Herr Dr. Seidel richtet bzgl. der Höhenakzentuierung
(Bebauung Südseite) die Bitte an die Verwaltung und den Bauträger zu überlegen,
ob der 5geschossige Bereich nach Norden verlagert werden könne. Das käme einer
harmonischen Gestaltung der Friedrich-Ebert-Str. mit Bezug zu den
Bestandsgebäuden entgegen.
Der Ausschussvorsitzende hält zum Verfahren fest:
Nach Abschluss der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung
der Bürger und Träger öffentlicher Belange im Juni, wird die Auswertung im Juni
im SB-Ausschuss vorgestellt. Vor der Juli-Sitzung der STVV wird keine
Baugenehmigung erteilt.
Abstimmung zum Verfahrensvorschlag: 9/0/0
Der Antrag der Fraktion Grüne/B90 – DS 08/SVV/0182 – wird bis Juli 2008 zurück gestellt.