14.05.2008 - 3.2 Bericht zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein. Herr Schüler merkt dazu kritisch an, dass die beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in Potsdam seiner Meinung nach zur Regel geworden seien und nicht wie im Gesetz gefordert die Ausnahme. Damit, so meine er, komme „einiges zu kurz“, wie z. B. die Umweltprüfungen und für das RAW-Gelände lagen die notwendigen Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nicht vor. Frau Dr. von Kuick-Frenz entgegnet, dass die Stadt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten nach § 13 a BauGB natürlich nutzen wolle, aber nicht alle B-Pläne danach gefertigt werden und auch nicht gefertigt werden können. So treffe das z. B. auf das RAW-Gelände nicht zu und die geforderten Umweltprüfungen seien nachweislich durchgeführt worden. Da der Bericht sich auf bestimmte Themen beschränke, sei die „Umweltproblematik“ nicht mit aufgeführt worden.

Die Belange des Klima- und Umweltschutzes, so Herr Schüler, seien integraler Bestandteil der Bauleitplanung und über die werde in der Mitteilungsvorlage berichtet.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er sich freue, dass dieser Bericht zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist und einen Überblick über die Planung in den einzelnen Bereichen ermögliche. Allerdings seien z. B. auf den Seiten 13 und 14 sehr weiche Formulierungen gewählt worden, wie „es ist davon auszugehen, dass ... alle beantragten Fördermittel ... kofinanziert werden können“ oder „die Vorbereitung zum Neubau ... ist vorgesehen.“, obwohl es eindeutige Beschlüsse der StVV dazu gebe. Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die noch nicht verabschiedete und genehmigte Haushaltssatzung 2008; bis dahin könne die Verwaltung nur diese Formulierungen wählen. Im Weiteren beantwortet sie die Nachfrage von Herrn Cornelius zu den Folgen der Aufhebung der Sanierungssatzung und betont, dass zur Sicherung der Sanierungsziele B-Pläne für die einzelnen Bereiche festgesetzt worden seien.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage